
Klarstellungen und Konkretisierungen
Die neuen FoPR 2025 sind zu begrüßen, da diese erstmals insbesondere für folgende Themenbereiche mehr Klarheit schaffen:
- Abgrenzungsfragen zu F&E- Aktivitäten insbesondere in den Bereichen Industrial Engineering, Patentarbeiten, Pilotanlagen und Prototypen, Softwareentwicklung
- Präzisierungen zu eigenbetrieblicher F&E, in- und ausländischer F&E-Aktivitäten sowie Hilfs- und Unterstützungsleistungen
- Besonderheiten bei Forschungskooperationen sowie in der pharmazeutischen Forschung
- Konkretisierungen zur Bemessungsgrundlage für eigenbetriebliche Forschung, insbesondere in den Bereichen Personalaufwendungen, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten und fiktiver Unternehmer:innenlohn
- Verfahrensrechtliche Klarstellungen beispielsweise zur Antragstellung, bei nachträglichen Änderungen oder Teilfestsetzungen
Die FoPR 2025 ersetzen die bisherigen Aussagen in den Einkommensteuerrichtlinien und sollen primär für Prämienanträge ab dem Kalenderjahr 2026 gelten, aber auch für abgabenbehördliche Prüfungen vergangener Zeiträume und offene Fälle, sofern die bisherigen Aussagen in den Einkommensteuerrichtlinien keine günstigeren Regelungen vorsehen.
Mit den FoPR 2025 Förderpotenziale gezielt nutzen
Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass Unternehmen oftmals das Förderpotenzial nicht zur Gänze ausschöpfen und bestimmte förderwürdige Aufwendungen nicht korrekt oder nicht vollständig in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig mit den neuen FoPR 2025 vertraut zu machen und die bisherigen Ansätze bei der Ermittlung der Forschungsprämie zu evaluieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei.