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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

Überblick
Im FAQ-Prozess werden Fragen von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) an das BMF herangetragen, die vom BMF beantwortet werden und inklusive der rechtlichen Würdigungen bzw. Kommentierungen der KSW selbst veröffentlicht. Die erste Anfragenbeantwortung wurde bereits am 14. Juni 2024 veröffentlicht (FAQs zum Mindestbesteuerungsgesetz (Teil 1)) und behandelte den Anwendungsbereich des MinBestG, die anwendbaren Safe-Harbours sowie die Übergangsbestimmungen. Die zweite Anfragenbeantwortung des BMF vom 27. Juni 2025 umfasst 14 Fragen, darunter beispielsweise nachfolgende Themengebiete:
- Behandlung von bilanziellen laufenden Erträgen, die in Vor-MinBestG-Zeiträumen erfasste Geschäftsfälle betreffen
- Umstrukturierungen (z.B. Reichweite des Zusammenschlusses und der Teilung, Anwendung der Schwellenwerte auf Umstrukturierungen)
- Joint Ventures
- Behandlung von Geschäftseinheiten die einer Unternehmensgruppe aus- oder beitreten, auch in Bezug auf die Anwendung zur Beurteilung der laufenden Steuern
- Erfassung von zusätzlichen Ergänzungssteuerbeträgen, wenn ein maßgeblicher Mindeststeuer-Nettogewinn fehlt
- Erläuterungen zur Durchführung des „Deemed Consolidation Tests“ (d.h. die Überprüfung, ob eine Unternehmensgruppe auch ohne formellen Konzernabschluss als „konsolidiert“ gilt)
- Administrative Hinweise zum Wegfall der letzten österreichischen Geschäftseinheit als Abgabepflichtiger sowie der Einreichung bzw. Anpassung des Mindeststeuerberichts
- Formale Bestätigung, dass es sich beim Unternehmensgesetzbuch (UGB) um einen anerkannten Rechnungslegungsstandard handelt
Zu beachten sei, dass die Anfragenbeantwortung lediglich die derzeitige Rechtsansicht des BMF darstellt und daher unter dem Vorbehalt einer anderslautenden Auslegung der Global-Anti-Base Erosion (GloBE)-Vorschriften durch das OECD/G20 Inclusive Framework steht.
Frist zur Einreichung des Mindestbesteuerungsberichts
Gemäß den GloBE-Mustervorschriften sowie den Bestimmungen des MinBestG ist der Mindeststeuerbericht grundsätzlich 15 Monate nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen. Für das erste Jahr der Anwendung des MinBestG (Übergangsjahr) gilt einmalig eine verlängerte Frist von 18 Monaten. Bei einem abweichenden Geschäftsjahr einer in Österreich gelegenen Geschäftseinheit, beispielsweise mit Bilanzstichtag zum 30. Juni 2025, endet die Frist zur erstmaligen Einreichung des Mindeststeuerberichtes mit 31. Dezember 2026 (18 Monate). Für alle darauffolgenden Geschäftsjahre ist der Bericht jeweils 15 Monate nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen. Die Anwendung einer temporären CbCR Safe-Harbour Bestimmung ändert nichts an der maßgeblichen Frist.
Bei Entfall der Verpflichtung zur Einreichung des Mindeststeuerberichts und ersatzweiser Einreichung einer Mitteilung nach § 70 Abs 2 MinBestG gelten dieselben Fristen.
Wegfall der letzten österreichischen Geschäftseinheit als Abgabepflichtiger
Wenn die letzte österreichische Geschäftseinheit, die gleichzeitig abgabepflichtige Geschäftseinheit ist, in einem Geschäftsjahr wegfällt (z.B. durch Veräußerung oder Liquidation), ist für dieses betroffene Geschäftsjahr keine Mindeststeuer zu erheben. Der Grund: Der Abgabenanspruch für die Mindeststeuer eines Geschäftsjahres entsteht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endet (Voranmeldezeitrum). Zu diesem Zeitpunkt existiert jedoch keine abgabepflichtige Geschäftseinheit mehr. Maßgeblich ist daher, dass die abgabepflichtige Geschäftseinheit zum Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches Teil der Unternehmensgruppe ist. Auf die vorangegangenen Geschäftsjahre hat der Wegfall für Zwecke des MinBestG keine Auswirkungen.
UGB als anerkannter Rechnungslegungsstandard
Das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB) bildet die Grundlage für die Aufstellung von Jahresabschlüssen in Österreich. Das BMF hat aufgrund von Anfragen aus Steuerverwaltungen von Drittländern nun bestätigt, dass es sich bei den Rechnungslegungsvorschriften des UGB um einen anerkannten Rechnungslegungsstandard im Sinne der OECD-Musterregelungen und der EU-Richtlinie 2022/2523 handelt.
Fazit
Die Erläuterungen des BMF zu ausgewählten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem MinBestG bringen zusätzliche Klarheit zur Auslegung der geltenden Rechtslage. Die gesamte Anfragenbeantwortung des BMF finden Sie hier. Die Anwendung der Regelungen des MinBestG bleibt jedoch komplex und erfordert nach wie vor einen erheblichen administrativen Aufwand. Unsere Expert:innen beraten Sie gerne, falls Sie Fragen zur neuen Regelung haben.