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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Financial Services
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Banken, Investments und Kapitalmarkt – maßgeschneidert für eine Branche, die von dynamischen Marktveränderungen, komplexen regulatorischen Anforderungen und fortschreitender Technologieentwicklung geprägt ist.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.

1. Öko-Zuschlag für Gebäude
Rz 1440 ff, 6421b ff EStR
Was ist neu?
Der mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive", eingeführte Öko-Zuschlag für Gebäude, die zu Wohnzwecken überlassen werden, wurde in die Richtlinie eingearbeitet.
Bei Gebäuden, die zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag in Höhe von 15 % für Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen oder für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem als zusätzliche Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Der Öko-Zuschlag steht in zwei Wirtschaftsjahren zu. Erstmalig für das Wirtschaftsjahr, das im Kalenderjahr 2024 beginnt und letztmalig im darauffolgenden Wirtschaftsjahr. Der Öko-Zuschlag findet sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich Anwendung.
2. Erweiterte beschleunigte AfA
Rz 3139e ff, 6443d ff EStR
Was ist neu?
Durch das Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" wurde zusätzlich die erweiterte beschleunigte AfA eingeführt.
Für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, kann als AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den beiden der erstmaligen AfA-Berücksichtigung nachfolgenden Jahren höchstens das Dreifache des Prozentsatzes des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG, somit höchstens 4,5 % angesetzt werden.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der erweiterten beschleunigten AfA ist, dass das Gebäude zumindest dem „Gebäudestandard Bronze“ nach dem auf der OIB-Richtlinie 6 basierenden „klimaaktiv Kriterienkatalog“ des BMK entspricht. Die erweiterte beschleunigte AfA kann nicht nur vom Hersteller des Gebäudes, sondern auch von dessen Erwerber:in in Anspruch genommen werden. Auch für die erweiterte beschleunigte AfA ist die Anwendung sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich vorgesehen.
3. Kilometergeldverordnung
Rz 1527, 1571, 1612 ff EStR
Was ist neu?
Ab 1. Jänner 2025 beträgt das Kilometergeld für Pkw, Kombi, Motorrad oder Motorfahrrad einheitlich EUR 0,50. Der Mitbeförderungszuschlag beträgt für jede in einem Pkw oder Kombi mitbeförderte Person EUR 0,15.
Ab 1. Jänner 2025 können für jeden betrieblich gefahrenen Kilometer bei einem nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrrad EUR 0,50 angesetzt werden.
4. Novellierung der LuF-PauschVO 2015
Abschnitt 11.3 EStR
Was ist neu?
Die durch die Novellierung der LuF-PauschVO 2015 wurden die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gesetzten Entlastungsmaßnahmen (Erhöhung der Umsatzgrenze beim Nebenerwerb) in der Richtlinie eingearbeitet.
5. Kleinunternehmerpauschalierung
Rz 4139ec, 4139k EStR
Was ist neu?
Durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurden die Regelungen zur Kleinunternehmerpauschalierung angepasst. Die Kleinunternehmergrenze beträgt nun netto EUR 55.000, wobei ein Überschreiten um bis zu 10 % unschädlich ist.
Unternehmer:innen haben zudem die Möglichkeit die Kleinunternehmer-Regelung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu nutzen. Voraussetzung dafür ist die Registrierung über ein eigens dafür eingerichtetes Portal sowie die Einhaltung einer unionsweiten Umsatzgrenze von EUR 100.000. Für eine Registrierung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gilt: Eine Bestätigung in Form einer Kleinunternehmer-Identifikationsnummer muss vorliegen und die gesetzlichen Regelungen des Landes sind zu beachten.
6. Grundstücke: Buchwertansatz bei Entnahme
Rz 6428, 6442d EStR
Was ist neu?
Die mit dem AbgÄG 2023 eingeführte Regelung betreffend die Entnahme von Grundstücken iSd § 30 Abs. 1 EStG zum Buchwert wurde in die Richtlinie aufgenommen.
Wird ein Grundstück z.B. in das Privatvermögen überführt und im Falle einer Veräußerung würde der besondere Steuersatz in Höhe von 30 % zur Anwendung gelangen, ist nicht mehr der Teilwert (Marktwert), sondern der niedrigere Buchwert maßgeblich.
7. Übertragung von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften
Rz 5926ff, 6020ff und 6913 EStR
Was ist neu?
Die mit dem AbgÄG 2024 geschaffene Regelung – spiegelbildlich zu "Einlagen" in Personengesellschaften – für die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen ("Entnahme") wurde in die Richtlinie eingearbeitet.
Demnach ist auch für Zwecke der ertragsteuerlich gespaltenen Behandlung des Entnahmevorgangs zwischen der „Fremdquote“ (Beteiligungsquoten der übrigen Gesellschafter) und „Eigenquote“ (Beteiligungsquote des übertragenden Steuerpflichtigen) zu unterscheiden. Entsprechende Klarstellungen zu dieser Bestimmung wurden nun in die Richtlinien aufgenommen.
8. Umwandlung von Unternehmenswertanteilen
Rz 6103c EStR
Was ist neu?
Die Aussage aus den Erläuterungen zum Start-Up-Förderungsgesetz wurde in den Richtlinien aufgenommen. Demnach stellt die Umwandlung von Unternehmenswertanteilen in normale Gesellschaftsanteile gemäß § 9 Abs. 9 FlexKapGG keine steuerpflichtige Realisierung dar. Diese Regelung wurde zudem auf die Umwandlung von sämtlichen Eigenkapitalinstrumenten in andere Eigenkapitalinstrumente gleicher Beteiligungsqualität derselben Kapitalgesellschaft erweitert.
9. Forschungsprämie
Rz 8208f, 8208ia EStR
Was ist neu?
In der Richtlinie wurden Aussagen zum fiktiven Unternehmerlohn an die Änderung der Forschungsprämienverordnung angepasst.
10. Steuerreportingverordnung
Rz 7583, 7706b, 7706d, 7751, 7751a, 7752b bis 7752j EStR
Was ist neu?
Ab dem Jahr 2025 haben KESt-Abzugsverpflichtete auf Wunsch des Steuerpflichtigen ein Steuerreporting zu erstellen.
Die SteuerreportingVO wurde in die Richtlinie eingearbeitet. Insbesondere wurden die mit der SteuerreportingVO eingeführten Klarstellungen zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen aufgenommen.
Der vollständige Wartungserlass ist unter dem folgenden Link abrufbar: Einkommensteuerrichtlinien 2000 - Wartungserlass 2025 - Findok Internet
11. Fazit
Der EStR-Wartungserlass 2025 bringt wichtige Klarstellungen und Anpassungen in diversen Themenbereichen. Die Anpassungen tragen dazu bei, bestehende Unsicherheiten bei der steuerlichen Behandlung zu reduzieren und bieten eine wichtige Orientierung für die steuerliche Praxis. Trotz der vielen Details bleibt es entscheidend, dass Unternehmen und Steuerpflichtige weiterhin auf aktuelle Rechtsprechung und mögliche zukünftige Erlassänderungen achten, um steuerliche Risiken zu minimieren und ihre Steuerstrategie optimal zu gestalten.
Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei Rückfragen zum Thema EStR-Wartungserlass jederzeit gerne.