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ESMA veröffentlicht europäische Prüfungsschwerpunkte für 2026

Von:
Helfried Schodl,
Niklas Riedlberger
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 14. Oktober 2025 ihre Prüfungsschwerpunkte (European Common Enforcement Priorities – ECEP) für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Im Fokus stehen IFRS-Finanzberichte, die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die elektronische ESEF-Berichterstattung. Diese Schwerpunkte sollen sicherstellen, dass Unternehmen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) qualitativ hochwertige und transparente Berichterstattung vorlegen.

Die Empfehlungen richten sich an Emittent:innen, Abschlussprüfer:innen und Aufsichtsgremien und sind entsprechend bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen zu berücksichtigen. 

Die Themenbereiche gliedern sich wie folgt: 

Priorities related to IFRS financial statements:
Section 1
Priorities related to sustainability statements: Section 2 Priority related to ESEF reporting: Section 3
Geopolitical risks and uncertanties
Materiality considerations in reporting under ESRS
Common errors found in the Statment of Cash Flows
Segment reporting
Scope ans structure of the sustainability statement
Common errors found in the Statment of Cash Flows

Quelle: ESMA-Statement, 14.10.2025

1. IFRS-Finanzberichte 

Die anhaltenden geopolitischen Spannungen und Unsicherheiten – insbesondere der Krieg in der Ukraine, Konflikte im Nahen Osten und Handelsrestriktionen – haben enorme Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage für die Abschlüsse des Geschäftsjahres 2025.

Als potenzielle Themengebiete verweist die ESMA auf etwaige Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten, Änderungen der Umsatzrealisierung oder die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern. Darüber hinaus könnten Neubewertungen von Rückstellungen und Liquiditätsrisiken erforderlich sein, ebenso wie Anpassungen bei den in den Bewertungsmodellen verwendeten Schlüsselannahmen – etwa für erwartete Kreditverluste oder Fair-Value-Bewertungen. Auch die Einhaltung von Covenants, die Beurteilung der Unternehmensfortführung und die Durchführung von Sensitivitätsanalysen stehen im Fokus.

Darüber hinaus betont die ESMA die Konsistenz in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8. Unternehmen sollten die Kriterien zur Segmentaggregation transparent darlegen und sicherstellen, sodass Angaben zu geografischen Märkten und Großkund:innen vollständig und nachvollziehbar sind. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass interne segmentbezogene Informationen mit der externen Berichterstattung übereinstimmen. 

2. Nachhaltigkeitsberichterstattung 

2025 ist das erste Jahr der verpflichtenden Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für „Wave 1“-Unternehmen. Trotz regulatorischer Unsicherheiten (Omnibus-Paket) legt die ESMA zwei wesentliche Prüfungsschwerpunkte fest:

  • Materialitätsanalyse nach ESRS: Unternehmen müssen den Prozess und die angewandten Schwellenwerte klar erläutern, einschließlich der Datenquellen, getroffenen Annahmen und inwiefern Stakeholder:innen in den Prozess miteingebunden waren.
  • Struktur und Umfang der Nachhaltigkeitsberichte: Die Berichte sollen leserfreundlich, konsistent und mit klarer Verknüpfung zu Finanzinformationen gestaltet sein. Dahingehend empfiehlt die ESMA die Nutzung von Querverweisen und Disclosure-Codes zur Vorbereitung auf digitale Tagging-Anforderungen. 

3. ESEF-Berichterstattung 

Bei der elektronischen Berichterstattung im European Single Electronic Format (ESEF) liegt der Schwerpunkt der Aufsicht auf häufig auftretenden Fehlern in der Kapitalflussrechnung. Bevor Unternehmen ihre Cashflow-Rechnung im ESEF-Format einreichen, sollten sie daher gründlich prüfen, ob die von der ESMA identifizierten typischen Fehler auch bei ihren eigenen Posten auftreten. 

Fazit 

Die ESMA setzt klare Prioritäten für 2026. Unternehmen sollten die neuen Anforderungen frühzeitig in ihre Berichterstattungsprozesse integrieren, um regulatorische Risiken zu vermeiden.