IFRS

Bilanzierung im Wandel: Kryptowährungen und IFRS

insight featured image
Die Beliebtheit von Kryptowährungen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, doch ihre Einordnung in die Struktur der International Financial Reporting Standards (IFRS) ist weiterhin komplex.

Die rasante Verbreitung von Kryptowährungen stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in der Finanzberichterstattung. Trotz ihrer wirtschaftlichen Bedeutung lassen sie bislang nur schwer in die bestehende Struktur der International Financial Reporting Standards (IFRS) einordnen.

Dieser Beitrag erklärt, wie Unternehmen ihre Bestände an Kryptowährungen nach IFRS bilanzieren können und welche Herausforderungen dabei auftreten können.

Wie werden Kryptowährungen bilanziert?

In den meisten Fällen empfiehlt sich die Anwendung gemäß IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ entweder zu Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell, sofern ein aktiver Markt besteht. Für Unternehmen, die Kryptowährungen aktiv handeln, kann IAS 2 „Vorräte“ zur Anwendung kommen, insbesondere bei Handelsmakler:innen (sog. Broker-Trader), die auf kurzfristige Kursgewinne abzielen.

Bilanzierung von Kryptowährungen: Die Grundlagen
IFRS

Bilanzierung von Kryptowährungen: Die Grundlagen

Die Beliebtheit von Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum ist in den letzten Jahren stark gestiegen, doch lassen sie sich nicht nahtlos in die Finanzberichterstattungsstruktur der IFRS einordnen. Welche zulässigen Methoden gibt es, um Bestände an Kryptowährungen zu bilanzieren? 

Download PDF [1.19 mb]

Warum ist das Thema komplex?

Die IFRS bieten bislang keine einheitliche Lösung für Kryptowährungen. Die Bilanzierung nach IAS 38 ist oft wenig intuitiv: Der Buchwert spiegelt den tatsächlichen Marktwert nicht wider, und die Regeln zur Neubewertung sind komplex. Daher fordern Expert:innen eine gezielte Initiative des IASB zur Entwicklung klarer und praxisnaher Vorgaben.

Weitere Aspekte, die Unternehmen beachten sollten: 

  • Währungsumrechnung: Kryptowährungen müssen gemäß IAS 21 zum jeweiligen Stichtagskurs in die funktionale Währung des Unternehmens umgerechnet werden.
  • Offenlegungspflichten: Je nach Bilanzierungsmodell gelten die Disclosure-Vorgaben von IAS 2 oder IAS 38. Zusätzlich können weiterführende Angaben notwendig sein, um den Informationsbedarf gemäß IAS 1 zu erfüllen.
  • Mining-Aktivitäten: Für Unternehmen, die Kryptowährungen „minen“, entstehen zusätzliche bilanzielle Fragestellungen, etwa zur Erfassung von Transaktionsgebühren und zur Bewertung der eingesetzten Ressourcen. 

Ausblick

Die Diskussion über eine einheitliche IFRS-Regelung für Kryptowährungen ist in vollem Gange. Institutionen wie EFRAG haben bereits Vorschläge zur Klassifizierung und Bewertung von Token erarbeitet. Bis zur Einführung eines eigenen IFRS-Standards bleibt die Anwendung bestehender Normen eine Herausforderung aber auch eine Chance für Unternehmen, ihre digitale Vermögensstruktur transparent und regelkonform darzustellen.

Der Artikel ist im Original auf Grant Thornton International erschienen: Accounting for cryptocurrencies l Grant Thornton insights

Sie haben Fragen zur Bilanzierung? Unsere Expert:innen helfen Ihnen gerne weiter.