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Anforderungen an European Green Bonds (EuGB)

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Das Ziel der Anforderungen ist ein einheitlicher und transparenter Rahmen für Green Bonds, um eine glaubwürdige und vergleichbare Grundlage für die Anlageentscheidungen von Investor:innen zu schaffen.
Inhalt

Grundidee

Emissionserlöse müssen im Einklang mit der EU-Taxonomie (VO EU 2020/852) verwendet werden (Art. 4 Abs 1 Satz 1 EUGBS). Damit Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten, müssen die Kriterien des Art. 3 der EU-Taxonomie erfüllt sein.

  1. Die Tätigkeiten müssen einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Umweltziele leisten (Art. 9 EU-Taxonomie): Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.
  2. Die Tätigkeiten dürfen keines dieser Umweltziele erheblich beeinträchtigen.
  3. Die Tätigkeiten müssen unter Einhaltung eines festgelegten Mindestschutzes ausgeübt werden.
  4. Es müssen die technischen Bewertungskriterien für die einzelnen Umweltziele erfüllt werden.

Besonderheiten

  • Emissionskosten für den/die Emittent:in dürfen von den Erlösen abgezogen werden (Art. 4 Abs 1 Satz 2 EUBGS).
  • Pflicht einer Voremissionsprüfung des Informationsblattes (siehe Anhang 1 der EUGBS) (Art 10 Abs 1 EUGBS).
  • Bis zur vollständigen Verwendung der Emissionserlöse ist für jeden Zwölfmonatszeitraum ein Allokationsbericht (siehe Anhang 2 der EUGBS) zu erstellen und anschließend einer Nachemissionsprüfung zu unterziehen (Art 11 Abs 1 EUGBS).
  • Nach vollständiger Verwendung muss der/die Emittent:in mindestens einmal während der Laufzeit der Anleihe einen Wirkungsbericht (siehe Anhang 3 der EUGBS) erstellen. Dieser unterliegt jedoch keiner externen Prüfungspflicht (Art 12 EUGBS). Diese ist aus Aspekten der Transparenz am Kapitalmarkt jedoch deutlich zu empfehlen (Wiedemann et. Al, 2024, S. 207).
  • Inhaltliche Vorlagen für die Vor- und Nachemissionsprüfung sowie für die Prüfung des Wirkungsberichts finden sich im Anhang 4 der EUGBS.

Prüfungsinhalt

Bei der Vor- und Nachemissionsprüfung von Informationsblatt und Allokationsbericht muss der/die Prüfer:in auch beurteilen, ob die Anleiheemission die Kriterien der EUGBV erfüllt. Bei der Nachemissionsprüfung stellt sich außerdem die Frage, ob die Erlöse aus der Anleiheemission entsprechend der im Informationsblatt gemachten Angaben verwendet wurden.

Die externen Prüfer:innen müssen ihre Prüfungsberichte auch auf ihrer eigenen Website veröffentlichen. Wer als Prüfer:in Informationsblätter oder Allokationsberichte prüfen will, muss sich zuvor bei der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) registrieren lassen. Eine Registrierung ist lt. ESMA erst ab 21. Juni 2026 notwendig. 

Eine weitere Anforderung ist, dass der/die Emittent:in ein Wertpapierprospekt gem. Prospektverordnung (VO (EU) 2017/1129) veröffentlichen muss, in dem die Anleihe zwingend immer als „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ bezeichnet werden muss und aus dem die Erlösverwendung im Einklang mit den Vorgaben des EUGBS hervorgeht (Art. 14 Abs. 1 EUGBS).

Das veröffentlichte Prospekt muss die erforderlichen Informationen beinhalten, die ein/eine Anleger:in benötigt, um eine Anlageentscheidung treffen zu können (Art. 6 Abs. 1 Prospektverordnung).

Der/die Emittent:in muss die Prüfberichte ebenso wie das Informationsblatt, das Prospekt, die Allokationsberichte, ggf. den Wirkungsbericht sowie ggf. den CapEx-Plan für mindestens zwölf Monate über den Fälligkeitstermin der Anleihe hinaus zur Verfügung stellen (Art. 15 Abs. 1 EUGBS).

Zusätzlich hat der/die Emittent:in die Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die ESMA über die Veröffentlichung der Unterlagen zu informieren (Art. 15 Abs. 4 und 5).

Darüber hinaus sind die Prüfungsberichte auch auf den Websites der externen Prüfer:innen zur Verfügung zu stellen (Art. 38 Abs. 1 EUGBS).

Eine Timeline für den EU Green Bond Standard finden Sie auf der Seite der ESMA.

Bei Anliegen oder Detailfragen zu den European Green Bonds steht Ihnen fachkundige Beratung durch unseren Experten zur Verfügung.