Die Studie stützt sich auf Ergebnisse aus 35 strukturierten Interviews. Die Teilnehmer:innen waren Nachhaltigkeitsbeauftragte, Leiter:innen von Nachhaltigkeitsabteilungungen oder Fachleute mit einer Managementfunktion im Bereich der Nachhaltigkeit. Darüber hinaus haben sich auch Produktarchitekt:innen und -entwickler:innen für die Befragungen zur Verfügung gestellt. Der Studienbericht umfasst div. Beiträge von Expert:innen, hierunter auch von Timo Goßler, Head of Sustainability Services von Grant Thornton Austria.

Fast 50.000 Unternehmen in der EU werden durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Berichtsinhalte werden durch die Europäischen Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt, welche mehr als 1200 potenziell zu berichtende Datenpunkte definieren. Überbordende Bürokratie? Vielleicht. Aber sicherlich auch ein wertvoller Datenschatz, unter anderem für Produktentwicklung und Unternehmensstrategie.
Der erste Ansatzpunkt liegt unmittelbar im Kern der Berichtserstattung: Den für das Unternehmen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die CSRD verlangt eine systematische und integrierte Identifikation und Bewertung dieser Aspekte im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse. Dabei sind nicht nur der eigene Geschäftsbereich, sondern auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette und somit der gesamte Produktlebenszyklus zu betrachten.
Zudem sind die Interessen von externen Stakeholdern:innen wie Kund:innen oder Endverbraucher:innen explizit zu erheben und berücksichtigen, beispielsweise durch Interviews oder andere Dialogverfahren. Dadurch bieten die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse eine äußerst wertvolle Grundlage für die strategische Weiterentwicklung und Ausrichtung von Geschäftsmodell und Produktportfolio, die es unbedingt zu nutzen gilt. Noch wertvoller wird diese Grundlage selbstverständlich dann, wenn Produkt und marktorientierte Teams ihre Expertise bereits in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse einbringen können.
Quantitative Daten als Grundlage
Darüber hinaus verlangt die CSRD auch die Erhebung und Offenlegung einer Vielzahl quantitativer Datenpunkte zum eigenen Geschäftsbereich: Wasserverbräuche, Ressourceneinsätze, versiegelte Fläche und viele weitere. Diese Daten haben zunächst einen großen Wert für die Unternehmensführung, beispielsweise für Kostenreduktionsmaßnahmen in der Produktionsplanung oder dem Einkauf.
Nach einer Übergangszeit (bzw. für Treibhausgase bereits sofort) sind diese Daten ebenso für vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen offenzulegen, falls die Information zum Verständnis wesentlicher Auswirkungen, Chancen und Risiken benötigt werden. Dadurch wird die Brücke zur Produktökobilanzierung geschlagen, da die notwendigen Daten in der Regel nur durch eine saubere Lebenszyklusanalyse zu ermitteln sein werden. Hier gilt es für die Produktentwicklung anzusetzen und Erkenntnisse im Rahmen des Berichtsprozesses beispielsweise für das Produktdesign aufzugreifen.
Zusammenfassend gilt: Durch die CSRD werden Unternehmen eine Vielzahl heute noch nicht ausreichend erschlossener Daten in prüfsicherer Qualität erheben. Es wäre ganz klar eine verpasste Chance, wenn diese Daten nur für das jährliche ex-post Reporting und nicht zur vorausschauenden Entscheidungsfindung genutzt würden.
Von Coalaxy und der Universität Stuttgart
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