
Weniger Netto vom Brutto bei höherem Gehalt?
Viele Menschen glauben, dass ein gestiegenes Einkommen zu einem niedrigeren Nettogehalt führen kann, da sie in eine höhere Steuerstufe rutschen. Dieser Mythos entsteht oft durch Missverständnisse über das progressiv gestaltete Steuersystem.
In Österreich wird das Einkommen in verschiedene Einkommensstufen unterteilt, auf die jeweils ein festgelegter Steuersatz angewendet wird. Der Steuersatz steigt mit jeder höheren Stufe, damit höhere Einkommen prozentual stärker besteuert werden. Dabei wird jedoch nur jener Einkommensteil, welcher die Grenze der vorherigen Stufe überschreitet, mit dem höheren Steuersatz besteuert, während das übrige Einkommen weiterhin den niedrigeren Steuersätzen unterliegt.
Wer also ein höheres Bruttogehalt erzielt, zahlt zwar mehr Einkommensteuer, erhält jedoch insgesamt ein höheres Nettoeinkommen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der oft zu Missverständnissen führt, ist die sogenannte kalte Progression, die bedingt durch die Inflation die Steuerbelastung der Arbeitnehmer zusätzlich beeinflusst.
Kalte Progression
Durch die jährliche Inflationsanpassung der Löhne rücken immer mehr Arbeitnehmer:innen von Jahr zu Jahr in höhere Steuerstufen auf. Bis 2022 wurden die Tarifstufen jedoch nicht regelmäßig an die Inflation angepasst, was dazu führte, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage durch Lohnerhöhungen im Laufe der Zeit stieg. Die Tarifstufen selbst blieben dabei unverändert . Dies führte trotz gleichbleibenden realen Wertes der Bemessungsgrundlage zu einer überproportionalen Erhöhung der Steuerlast. Dieses Phänomen, bei dem jährliche Lohnerhöhungen zu einer Steuermehrbelastung führen, bezeichnet man als „kalte Progression“. Das soll innerhalb des Progressionsabgeltungsgesetzes, welches ab 2024 jährlich Anwendung findet, relativiert werden.
Welche relevanten Änderungen bringt das Progressionsabgeltungsgesetz für 2025 mit sich?
Erhöhung der Tarifstufen der Einkommensteuer
Für die Berechnung der Erhöhung der Tarifstufen für 2025 wird die durchschnittliche Inflation der Monate Juli 2023 bis Juni 2024 zugrunde gelegt. Diese beträgt 5%. Die Tarifstufen werden entsprechend um mindestens zwei Drittel dieser Inflationsrate, also um 3,33%, angepasst. Weitere Anpassungen wurden vom Parlament gesondert beschlossen. In der folgenden Tabelle finden Sie die aktuellen Tarifstufen sowie die entsprechenden Steuersätze im Vergleich zu 2025.
Tabelle Tarifstufen der Einkommensteuer
| Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
|---|---|---|---|
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bis 13.308 Euro
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bis 12.816 Euro
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0 %
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0 %
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bis 21.617 Euro
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bis 20.818 Euro
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20 %
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20 %
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bis 35.836 Euro
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bis 34.513 Euro
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30 %
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30 %
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bis 69.166 Euro
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bis 66.612 Euro
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40 %
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40 %
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bis 103.072 Euro
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bis 99.266 Euro
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48 %
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48 %
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bis 1.000.000 Euro
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bis 1.000.000 Euro
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50 %
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50 %
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ab 1.000.000 Euro
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ab 1.000.000 Euro
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55 %
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55 %
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Des Weiteren wird die Einkommenssteuergrenze für beschränkt Steuerpflichtige ab 2025 bei 2.421,00 Euro liegen.
Kilometer- und Tages- bzw. Nächtigungsgelder
Ab 2025 gibt es keine Diversifizierung mehr zwischen Auto, Motorrad und Fahrrad. Sogar für Öffis kann nun für die ersten 50km das pauschale Kilometergeld, welches von 0,42 Euro auf 0,50 Euro erhöht wird, angesetzt werden.
Im Zuge dessen werden Tagesgelder für Inlandsreisen von 26,40 Euro auf 30,00 Euro angehoben. Damit einhergehend steigen auch die Nächtigungsgelder auf 17,00 Euro.
Weitere Anpassungen
Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbeträge werden ab dem neuen Jahr bei einem Kind 601,00 Euro, bei zwei Kindern 813,00 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 268,00 Euro betragen.
Die Befristung für den Alleinerzieherzuschlag in Höhe von 60 Euro pro Kind wird aufgehoben und ab dem Jahr 2025 dauerhaft für Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen von unter 24.500 Euro brutto gewährt.
Ab dem Jahr 2025 wird Steuerpflichtigen, die gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag in Höhe von 37 Euro monatlich für ein Kind, 55 Euro für ein zweites Kind und 73 Euro für jedes weitere Kind zustehen.
Der Verkehrsabsetzbetrag wird um knapp 5,2 % auf 487,00 Euro erhöht.
Sozialleistungen, wie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag steigen grundsätzlich um 4,6%.
Des Weiteren steigt die sachbezugsfreie Wohnfläche bei Dienstwohnungen auf 35 m2 an. Außerdem müssen ab 2025 Gemeinschaftsflächen nicht mehr für jeden/jede einzelnen Bewohner:in separat voll angerechnet werden, sondern nur noch aliquot.
Fazit und Ausblick
Das Jahr 2025 bringt eine Reihe an Vorteilen für Steuerzahler:innen in Österreich. Die Anpassungen der Tarifstufen, sowie die Erhöhung relevanter Freibeträge und Sozialleistungen tragen weiter zur Abschaffung der kalten Progression bei. Das führt zu einer mit der Inflation im Einklang stehenden Steuerbelastung.
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen im Steuerrecht auseinanderzusetzen, um Steuervorteile zu nutzen und Ihre persönliche Steuersituation zu optimieren. Wenn Sie Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Steuerplanung benötigen, stehen Ihnen unsere Expert:innen gerne zur Seite.