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Energiekostenzuschuss-Update: Voranmeldung ab 7. November 2022

Mag. Gerda Leimer
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Die Förderungsrichtlinie zur Unterstützung von energieintensiven Unternehmen ist zwar bis heute noch nicht genehmigt und veröffentlicht. Nichts desto trotz startet die erste Phase der Voranmeldung bei der aws bereits am 7. November. Damit einer erfolgreichen Antragsstellung nichts im Wege steht, geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte.
Inhalt

Voranmeldung ab 7. November 2022

Die Voranmeldung ist ab 07.11.2022 über den aws Fördermanager möglich.

Der Zeitraum für die Voranmeldung ist mit 7. November 2022 bis 21. November 2022 anberaumt.

Wichtig: Die Voranmeldung ist Voraussetzung, um einen Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen zu können.

Im Anschluss an die Voranmeldung werden Sie über Ihren Antragszeitraum informiert.

Aktuelle Informationslage und Ablauf

Einen guten Überblick zur aktuellen Informationslage sowie zum Ablauf finden Sie hier.

 

Vergabe der Antragszeiträume via “first come - first served”

Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt nach dem „first come - first served“-Prinzip.

 

Antragstellung ab 22. November 2022

Die konkrete Antragsstellung ist ab dem 22.11.2022 möglich. Auf Basis des Zeitpunktes der Voranmeldung wird ein bestimmter Zeitraum für die Durchführung der eigentlichen Antragstellung zugeteilt. Dieser ist auch im aws Fördermanager ersichtlich. Wichtig: Der Antrag kann nur in dem zugewiesenen Zeitraum gestellt werden, da ansonsten der Förderanspruch verloren geht. Außerhalb dieses Zeitraums ist keine Antragstellung möglich.

 

Welche Daten werden für den Antrag benötigt?

Wir empfehlen, bereits jetzt schon die allgemeinen Unternehmensdaten für die antragsrelevanten „energieintensiven“ Unternehmen vorzubereiten. Nach den aktuellsten Informationen der aws sind folgende Informationen für die Voranmeldung notwendig:

  • Allgemeine Unternehmensdaten (Firmenname, Adresse)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • E-Mail-Adresse(n) der Kontaktpersonen im Unternehmen
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
  • Feststellung, ob voraussichtlich ein energieintensives Unternehmen vorliegt

Nachdem Ihnen ein Zeitfenster für die Antragstellung zugeteilt wurde, benötigen Sie folgende, durch eine:n Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Bilanzbuchhalter:in, bestätigte Informationen:

  • Angeschaffte und verbrauchte Energieeinheiten im Förderungszeitraum und im Vergleichszeitraum sowie der Preissteigerung
  • Höhe der förderbaren Energiemehraufwendungen
  • Vorliegen eines Betriebsverlustes (ab Stufe 3)

 

Offene Fragen

Da die Förderungsrichtlinien noch nicht vorliegen, werden zahlreiche Zweifelsfragen, voraussichtlich erst nach Beginn des Voranmeldezeitraumes, beantwortet werden können. Daher empfehlen wir, die Voranmeldung im Zweifelsfall bereits durchzuführen.

Gerne unterstützen unsere Expert:innen Sie bei folgenden Themen:

  • Prüfung/Bestätigung der Energieintensität(nur bei Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Umsatz)
  • Prüfung/Bestätigung der Höhe der förderbaren Energiemehraufwendungen
  • Prüfung/Bestätigung zum Vorliegen eines Betriebsverlustes (ab Stufe 3)

In einem früheren Beitrag haben wir bereits über die Förderstufen sowie die Berechnung der Förderung berichtet:

Energiekostenzuschuss für Unternehmen
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