Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, soll das Zustandekommen eines Sanierungsplans im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erleichtert werden. Die betroffenen Unternehmen haben jedenfalls im Jahr 2021 länger Zeit, ihre Sanierungspläne umzusetzen.

Die Regelungen im Detail

Verlängerung des Zahlungszeitraums

Der maximale Zahlungszeitraum für die Zahlung der Sanierungsquoten nach einem gerichtlichen Sanierungsverfahren wird auf drei Jahre verlängert.

Aufteilung der Sanierungsquote

Es gibt für 2021 eine längere Zahlungsfrist, innerhalb der eine Sanierung abgeschlossen sein muss: Die Sanierungsquote z.B. 20 %, darf nun neu auf drei Jahre aufgeteilt bezahlt werden. Üblicherweise wurden die Quoten bisher in eine Sofortquote von mindestens 5 % und drei weiteren 5 % Quoten innerhalb von zwei Jahren aufgeteilt. Es wird sich in der Praxis zeigen, ob eine Sofortquote weiterhin bezahlt werden muss und wieviele weitere Quoten notwendig sein werden.

2. COVID.19-Justiz-Begleitgesetz

Erleichterter Sanierungsplan:

§ 11a. (1) Die Zahlungsfristen nach § 141 Abs. 1 erster Satz und nach § 169 Abs. 1 Z 1 lit. a österreichische Insolvenzordnung (IO) jeweils drei Jahre.
(2) Abs. 1 gilt für Anträge auf Abschluss eines Sanierungsplans, die bis 31. Dezember 2021 eingebracht werden.

Bei Fragen zu Restrukturierungen unterstützt Sie unser Experte Wolfgang Kaltenegger gerne.