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IFRS

Exposure Draft ED/2013/6 Leases

MMag. Christoph Zimmel MMag. Christoph Zimmel

Neuregelung des Lease-Accountings (Stand IASB vom Mai 2013) und aktueller Stand der Erörterungen vom Jänner 2015

Die bestehenden Regelungen zum Lease Accounting nach IAS 17 waren insbesondere wegen der auslegungsbedürftigen und gestaltbaren Abgrenzung zwischen Finance Lease und Operating Lease vom IASB zusammen mit dem US Financial Accounting Standards Board (FASB) in den Jahren 2006 bis 2010 neu gefasst worden. Sie liegen seit 17. August 2010 als gemeinsamer Exposure Draft ED 2010/9 Leases vor. In der Folgezeit gab es noch zahlreiche vorläufige Beschlussfassungen des IASB, die im Mai 2013 in den überarbeiteten Exposure Draft Leases mündete. Nach Auswertung zahlreicher Kommentierungen des ED 2013/6 gab es seit 2014 weitere vorläufige Beschlussfassungen des IASB und mit diesen verbunden erneut erhebliche Änderungen.

Der aktuelle Stand vom Jänner 2015 ist in seinen wesentlichen Punkten Gegenstand der folgenden Ausführungen. Da die Erörterungen noch andauern werden, wird mit der Veröffentlichung des endgültigen Standards nach dem aktuellen Work Plan des IASB erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 gerechnet.

Wesentliche Bereiche:

  • Anwendungsbereich, Allgemeines und Abgrenzungen
  • Die Bilanzierung beim Leasingnehmer und beim Leasingnehmer
  • Wichtige Punkte, die die Bilanzierung beim Leasinggeber und beim Leasingnehmer betreffen
  • Sale and Lease Back-Transaktionen und Sublease-Transaktionen
  • Ausweis
  • Anhangsangaben
  • Latente Steuern
  • Kurzfristige Leasingverträge
  • Leasingverträge mit geringwertigen Leasinggegenständen
  • Kaufoptionen
  • Portfoliobetrachtung bei bestimmten Leasingverträgen
  • Sondertatbestände
  • Übergangsregelungen

Festzuhalten ist, dass erhebliche Vorbereitungsarbeiten für die Anwendung des mit umfangreichen Neuerungen verbundenen Standards fällig sein werden. So auch hinsichtlich der Schulung der Anwender und wegen der verbreitet zu erwartenden Veränderungen bei den Kennzahlen und Maßnahmen bei der Bilanzpolitik oder sogar in Hinblick auf Veränderung von (bestehenden) Verträgen.

Aufgrund der vielen Bereiche, in denen es Ermessensentscheidungen zu treffen geben wird, wird es für Unternehmens(gruppen) notwendig sein, zuverlässig handhabbare Bilanzierungsanweisungen zu erstellen.

Aktuell ist noch manches offen und es sind noch einige Beschlussfassungen des IASB in diesem Bereich zu erwarten. Ob der bereits mehrfach verschobene Termin für die Veröffentlichung des neuen Standards (derzeit 2. Halbjahr 2015) eingehalten wird, bleibt abzuwarten.