Der Grenzfremdkapitalzinssatz nach IFRS 16

IFRS 16 ist der internationale Rechnungslegungsstandard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen, welcher seit dem 1. Januar 2019 anzuwenden ist. Der Grenzfremdkapitalzinssatz (Incremental Borrowing Rate, IBR) dient zur Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten eines Leasingnehmers. Er besteht aus drei Komponenten: dem risikolosen Referenzzinssatz, dem Kreditaufschlag (Credit Spread) und etwaigen leasingspezifischen Anpassungen.

Der Grenzfremdkapitalzinssatz hat grundsätzlich jenen Zinssatz abzubilden, den der Leasingnehmer am Bereitstellungsdatum für eine Finanzierung über eine vergleichbare Laufzeit, mit vergleichbarer Sicherheit, in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld und für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert zahlen müsste. 

Der Grenzfremdkapitalzinssatz beeinflusst die Höhe der Leasingverbindlichkeit stärker als jeder andere Input-Parameter und ist zugleich jener Parameter, den Abschlussprüfer:innen besonders kritisch hinterfragen. Wir bieten Ihnen einen strukturierten Bericht und stellen für Sie sicher, dass die zugrunde liegende Evidenz bzw. Dokumentation nachvollziehbar festgehalten wird.

Ihre Vorteile auf einen Blick
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Ihre Vorteile auf einen Blick

Globale Abdeckung und flexible Laufzeiten
Grenzfremdkapitalzinssätze für mehr als 100 Länder und Leasinglaufzeiten von einem Monat bis zu 30 Jahren ermöglichen die Abbildung vielfältiger Vertragsstrukturen und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
Methodenvielfalt für belastbare Zinssätze
Je nach Land, Währung und Datenverfügbarkeit ermitteln wir den risikolosen Referenzzinssatz mittels Swap Rates, länderspezifischer Staatsanleiherenditen oder alternativ über einen Bottom-up-Ansatz.
Fundierte Rating Analyse
Kreditaufschläge leiten wir anhand öffentlich verfügbarer Credit Ratings ab. Bei Bedarf stellen wir ergänzend einen Rating-Rechner zur Ableitung eines bonitätsadäquaten, synthetischen Ratings zur Verfügung.
Leasingspezifische Anpassungen
Leasingspezifische Anpassungen (z.B. Real Estate Adjustments bzw. Subsidiary Rating Adjustments) ermöglichen eine sachgerechte Anpassung an das konkrete Leasingverhältnis und die Finanzierungsstruktur.
    IFRS 16

    Unser Weg zum Grenzfremdkapitalzinssatz

    Erhalten Sie Einblick in unsere Methodik. Wir ermitteln belastbare Grenzfremdkapitalzinssätze, abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Ihre Leasingverträge.

      Häufige Fragen: Q&A

      Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet. Zur Abzinsung ist nach IFRS 16.26 vorrangig der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz (Interest Rate Implicit in the Lease) heranzuziehen, sofern dieser ohne Weiteres bestimmt werden kann. Ist dies nicht möglich, verwendet der Leasingnehmer seinen Grenzfremdkapitalzinssatz (Incremental Borrowing Rate, IBR). 

      Nein. Leasingnehmer erfassen grundsätzlich für jedes Leasingverhältnis eine Leasingverbindlichkeit und ein korrespondierendes Nutzungsrecht am Leasinggegenstand (Right-of-Use Asset). Für kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte bestehen optionale Ansatzbefreiungen.

      1. Risikoloser Referenzzinssatz (z.B. Swap Rates, Staatsanleiherenditen, etc.) unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds, der Vertragswährung und der Laufzeit
      2. Kreditaufschlag (Credit Spread) zur Abbildung der Bonität des Leasingnehmers
      3. Leasingspezifische Anpassungen (Lease-specific Adjustments), insbesondere hinsichtlich Besicherung, Wert des Nutzungsrechts und Zahlungsstruktur

      Für die Berechnung erforderliche Informationen sind:

      1. Art des Leasingverhältnisses
      2. Länder, für welche die Grenzfremdkapitalzinssätze anzuwenden sind
      3. Berechnungsstichtag
      4. Leasinglaufzeiten
      5. Informationen zu etwaigen leasingspezifischen Anpassungen (bspw. Subsidiary Rating Adjustment oder Real Estate Adjustment)
      6. Etwaige unternehmensspezifische Kennzahlen (Umsätze, EBIT, Zinsaufwand, etc.) 

      Nein. Der Basiszinssatz ist ein kurzfristiger Referenz- bzw. Leitzinssatz ohne Laufzeitenstruktur und ohne Kreditrisikokomponente. Er steht in keinem Zusammenhang mit den Finanzierungskosten, die für eine langfristige Kreditaufnahme, beispielsweise über zehn Jahre, anfallen würden. Seine Verwendung würde daher bei langfristigen Leasingverhältnissen zu einer Unterschätzung der Leasingverbindlichkeit führen.

      Die Verwendung eines einheitlichen Diskontierungszinssatzes für mehrere Leasingverhältnisse ist nur dann sachgerecht, wenn diese hinsichtlich ihrer Laufzeit, Besicherung und ihres Beginns hinreichend vergleichbar sind. Die zugrunde liegende Gruppenbildung sollte dabei nachvollziehbar dokumentiert werden. Leasingverhältnisse mit deutlich unterschiedlichen Merkmalen, beispielsweise ein fünfjähriges Fahrzeugleasing und ein dreißigjähriges Immobilienleasing, sollten nicht mit demselben Zinssatz diskontiert werden.

      Verfügt ein Unternehmen über keine eigene Fremdkapitalhistorie, kann der Grenzfremdkapitalzinssatz nicht unmittelbar aus beobachtbaren Finanzierungen abgeleitet werden. In diesem Fall ist der Zinssatz zu schätzen, wofür sich die Drei-Komponenten-Methode eignet. Hierbei werden Kreditaufschläge vergleichbarer Fremdkapitalinstrumente von Unternehmen ähnlicher Größe und Bonität herangezogen. Bei Konzernunternehmen kann zudem der Fremdkapitalzinssatz der Muttergesellschaft als Ausgangspunkt dienen, sofern dieser um die spezifische Bonität und die Finanzierungsmerkmale der betreffenden Gesellschaft angepasst wird.

      Nicht routinemäßig. Die Leasingverbindlichkeit wird nicht allein deshalb neu abgezinst, weil sich die Marktzinsen verändert haben. In bestimmten Fällen ist jedoch ein aktualisierter Diskontierungszinssatz zu verwenden, etwa bei einer Neubewertung aufgrund einer Änderung der Leasinglaufzeit oder einer Vertragsmodifikation.

      Weiterführende Informationen können Sie direkt dem IFRS 16 Standard oder den Grant Thornton "Insights into IFRS 16" entnehmen. 

      Valuation

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