Ableitung des Grenzfremdkapitalzinssatzes nach IFRS 16
IFRS 16 ist der internationale Rechnungslegungsstandard, der die Bilanzierung von Leasingverhältnissen regelt. Der Standard ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und sieht vor, dass alle Leasingverhältnisse - mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als 12 Monate) und Leasingverhältnissen über geringwerte Vermögenswerte - in der Bilanz erfasst werden müssen. Somit müssen Unternehmen sowohl eine Leasingverbindlichkeit als auch ein Recht zur Nutzung des Leasingobjektes (Right-of-Use Asset) in ihrer Bilanz ansetzen.
Bei Beginn des Leasingverhältnisses wird die Leasingverbindlichkeit als Barwert der künftigen Leasingzahlungen berechnet. Um zum Barwert zu gelangen, ist es notwendig einen Diskontierungszins abzuleiten. IFRS 16.26 fordert die Priorisierung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatzes (Interest Rate Implicit in the Lease). Da sich jener Zinssatz in der Praxis häufig nicht bestimmen lässt, ist als Alternative der Grenzfremdkapitalzinssatz (Incremental Borrowing Rate) des Leasignehmers abzuleiten.
Die Incremental Borrowing Rate leitet sich als Summe folgender Bestandteile ab:
- Risikoloser Zinssatz (Risk-free-rate) inkl. Länderrisikoprämie (Country Risk Premium, CRP) und Inflationsdifferential
- Kreditaufschlag (Credit Spread)
- Leasingsspezfisiche Anpassungen (Lease specific Adjustments)---was kann ich hier als überschrift verwenden