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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
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Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
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Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
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Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
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Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Seit 12. Mai 2017 liegt der Ministerialentwurf für das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 vor. Mit diesem Entwurf soll das österreichische Datenschutzgesetz (DSG 2000) an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Rechtskräftige Entscheidungen der Datenschutzbehörde, die auf dem DSG 2000 beruhen, behalten ihre Gültigkeit.
Geltungsbereich
Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (DS-APG 2018) dient der Ausübung des Gestaltungsspielraums, den die DSGVO den EU-Mitgliedstaaten durch „Öffnungsklauseln“ einräumt. Mit dem Anpassungsgesetz wird zudem die EU-Richtlinie 2016/680, die den Datenschutz in Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch Strafverfolgungs- und -vollstreckungsbehörden sowie zu Zwecken der Sicherheitspolizei und des Staatsschutzes regelt, umgesetzt. Entgegen den Erwartungen, sieht der Entwurf keine Anwendung auf personenbezogene Daten juristischer Personen vor.
Einschränkung der Datenverarbeitung statt Datenlöschung
Der Entwurf sieht eine klarstellende Regelung bezüglich Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten vor. Demnach kann eine Einschränkung der Datenverarbeitung anstelle einer Datenlöschung bzw. -berichtigung vorgenommen werden, sofern die sofortige Löschung bzw. Berichtigung nicht möglich ist, sondern – aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen – nur zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen kann. Dies könnte beispielweise bei Datensicherungen auf Back-Up-Bändern der Fall sein.
Besondere Verarbeitungszwecke
Mit diesem Entwurf haben die Verarbeitungen personenbezogener Daten zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung und Statistik, der Benachrichtigung und Befragung von betroffenen Personen, der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit und im Katastrophenfall eigene Regelungen gefunden, die im Wesentlichen gleich wie die geltenden Datenschutzbestimmungen sind.
Keine Bestimmungen zur Datenschutz-Folgenabschätzung und zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten
Der vorliegende Entwurf enthält keine Sonderregelungen zu Neuerungen der DSGVO wie zur Datenschutz-Folgenabschätzung oder einer besonderen Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Offen bleibt zunächst, ob die Regelungen des ABGB zur Handlungsfähigkeit minderjähriger Personen als nationale Sonderregelung zu Art 8 DSGVO zu betrachten sind. Der Entwurf stellt lediglich klar, dass das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) eine spezifische nationale Vorschrift im Sinne Art 88 DSGVO ist.
Einstellung des DVR und Aufhebung der Standard- und Musterverordnung 2004
Die Rechtsgrundlagen für das DVR werden aufgehoben und der Betrieb eingestellt. Bis Ende 2019 wird das DVR allerdings fortgeführt und für Archivzwecke zur Verfügung stehen. Die Unternehmen werden durch die DSGVO dazu verpflichtet, anstelle der Meldungen bzw. Registrierungen im DVR, ihre Verarbeitungstätigkeiten selbstständig zu dokumentieren (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten). Ebenso wie die DVR-Verordnung wird die Standard- und Musterverordnung 2004 (StMV 2004) mit 25.05.2018 außer Kraft treten.
Geldbußen
Zusätzlich zu den bereits festgelegten Strafen in einer Höhe von bis zu 4 Prozent des Jahreskonzernumsatzes oder 20 Mio. Euro, sind Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu EUR 50.000 vorgesehen. Sowohl die Strafen nach der DSGVO als auch die ergänzenden Verwaltungsstrafen können direkt gegen eine juristische Person verhängt werden.
Bilddaten statt Videoüberwachung
Für Bildaufnahmen und zugehörige akustische Informationen wurden besondere Anforderungen hinsichtlich Zulässigkeit der Erschaffung, Übermittlung und der sicheren Verarbeitung definiert. Der Anwendungsbereich umfasst allgemein "Bildaufnahmen", womit künftig auch Fotos diesen Vorgaben unterliegen. Hierbei ist eine weitgreifende Ausnahme für den privaten Bereich vorgesehen.
Fazit
Der vorliegende Entwurf hat einige Bestimmungen von bestehenden Regelungen des DSG 2000 übernommen und stellt eine Mindestumsetzung dar. Die durch „Öffnungsklauseln“ eingeräumte Möglichkeit nationale Anpassungen, Konkretisierungen und Spezifizierungen vorzunehmen, wird im Entwurf äußerst zaghaft eingesetzt. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Gesetzgeber das nationale Datenschutzrecht wiederum „zersplittert“ und ob im Rahmen des Begutachtungsverfahrens und dem parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess doch noch mutigerer Gebrauch von Öffnungsklauseln gemacht wird.
Grant Thornton unterstützt Kunden
Grant Thornton hat sich auf die Implementierung von Datenschutzsystemen spezialisiert und dazu eine eigene Methodologie entwickelt. Unsere 20 an der Donau-Universität Krems zertifizierten „Geprüften Datenschutzbeauftragten“ beraten und unterstützen Ihr Unternehmen.