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Fristen zur Übermittlung der Mitteilungen nach §§ 109a und 109b EStG
Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sind verpflichtet, dem Finanzamt bestimmte Zahlungen zu melden. Dies betrifft Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses sowie gewisse Auslandszahlungen. Die Mitteilungen müssen grundsätzlich elektronisch bis Ende Februar des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres übermittelt werden.
