Einzelabschluss
Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 sieht ab 1.1.2016 bei den Größenklassen für Kapitalgesellschaften (§221 UGB) die inflationsbedingte Aufrundung der Schwellenwerte der drei derzeit bestehenden Größenklassen sowie die Einführung einer neuen Größenklasse „Kleinstkapitalgesellschaft“ vor. Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten weiterhin ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten beziehungsweise nicht mehr überschritten wurden.
Kleinstkapitalgesellschaft §221 (1a) UGB* ab 1.1.2016 | Kleine Kapitalgesellschaft §221 (1) UGB | Mittelgroße Kapitalgesellschaft §221(2) UGB | Große Kapitalgesellschaft** §221(3) UGB | |
Bilanzsumme (ab 1.1.2016) | ≤ € 350.000 | ≤ € 5 Mio | ≤ € 20 Mio | > € 20 Mio |
derzeit | - | ≤ € 4,84 Mio | ≤ € 19,25 Mio | > € 19,25 |
Umsatzerlöse (ab 1.1.2016) | ≤ € 700.000 | ≤ € 10 Mio | ≤ € 40 Mio | > € 40 Mio |
derzeit | - | ≤ € 9,68 Mio | ≤ € 38,5 Mio | > € 38,5 Mio |
Durchschnittliche AN (unverändert) | ≤ 10 | ≤ 50 | ≤ 250 | ≤ 250 |
* ausgenommen Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften
**Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten immer als groß
Achtung:
Für die Anwendung der neuen Schwellenwerte liegen die Beobachtungszeiträume schon vor dem Jahr 2016 (d.h. 2015 und 2014), somit sind die neuen Größenklassen bereits erstmals auf Geschäftsjahr 2016 anzuwenden.
Zu beachten ist, dass Aktiengesellschaften, die Mutterunternehmen sind, zur Bestimmung der Größenklasse für den Einzelabschluss die Schwellenwerte auf aggregierter oder konsolidierter Basis zu berechnen haben.
Weiters gilt zu erwähnen, dass bei Um- und Neugründungen die Rechtsfolgen der Größenklasse bereits am ersten Abschlussstichtag nach der Um- oder Neugründung eintreten.
Konzernabschluss
Mit Stichtag 20.07.2015 wurden die Schwellenwerte für die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses angehoben (§246 UGB):
Bruttomethode (summiert) | Nettomethode (konsolidiert) | |
Bilanzsumme (ab 20.07.2015) | ≤ € 24 Mio | ≤ € 20 Mio |
vor 20.07.2015 | ≤ € 21 Mio | ≤ € 17,5 Mio |
Umsatzerlöse (ab 20.07.2015) | ≤ € 48 Mio | ≤ € 40 Mio |
vor 20.07.2015 | ≤ € 42 Mio | ≤ € 35 Mio |
Durchschnittliche AN (unverändert) | 250 | 250 |
Am Abschlusstag müssen zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zutreffen, damit man zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls die sich ändernden Anhangs- und Offenlegungspflichten. Ihr Grant Thornton Berater berät Sie gerne maßgeschneidert.
Autorin:
Svetlana Gradwohl, B.Sc.
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