Am 8. Oktober 2021 haben sich die Mitgliedsstaaten des Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) auf die Einführung einer Mindestbesteuerung von 15% geeinigt. Die OECD hat bereits im Dezember 2021 entsprechende Modellregelungen sowie im März 2022 eine Kommentierung dieser Regelungen veröffentlicht. Die EU hat aufbauend auf den Modellregelungen der OECD einen Richtlinienentwurf Ende 2021 vorgestellt.
Die Einführung der Mindestbesteuerung war grundsätzlich zum 1. Januar 2023 geplant. Da eine Einigung auf EU-Ebene erst im Dezember 2022 erzielt werden konnte, wird die Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2023 erfolgen, sodass die Regelungen ab dem Jahr 2024 in Kraft treten werden. Am 3. September 2022 hatte die deutsche Bundesregierung das dritte Entlastungspaket bekannt gegeben, in dem neben anderen Maßnahmen beschlossen wurde, mit der Umsetzung von Pillar 2 national zu beginnen.
Auch auf nationaler Ebene sollten die Regelungen ab dem Jahr 2024 in Kraft treten. Vor dem Hintergrund der Einigung auf EU-Ebene wird nun der EU-Richtlinienentwurf maßgeblich für die Implementierung in Deutschland sein. Wegen der geplanten zeitnahen Einführung von Pillar 2 ist es entscheidend für Unternehmen zu analysieren, inwiefern sie von Pillar 2 betroffen sein werden.
Am 12. Dezember 2022 hat der Europäische Rat bekannt gegeben, dass sich die Mitgliedsstaaten darauf geeinigt haben, Pillar 2 auf europäischer Ebene umzusetzen. Ein Jahr nach Veröffentlichung des EU-Richtlinienentwurfs zur Mindestbesteuerung konnte diese Einigung nun erzielt werden. Bislang war die erforderliche Einstimmigkeit der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinie zunächst an Polen und zuletzt an Ungarn gescheitert.
Die Richtlinie der EU muss nun bis Ende 2023 in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, sodass die Regelungen ab 2024 in Kraft treten können. Da nun Sicherheit besteht, dass eine Umsetzung in der EU erfolgen wird, gilt es für Unternehmen zu analysieren, inwiefern sie von den Regelungen betroffen sind und welche Maßnahmen nun ergriffen werden müssen.