Europäische Nachhaltigkeitsstandards für KMUs: Entwürfe zur Begutachtung veröffentlicht

Die EFRAG hat Entwürfe für zwei Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMUs zur Begutachtung veröffentlicht (ESRS LSME und ESRS VSME). Damit wird klarer, in welchem Umfang große Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen von KMUs verlangen können, da der ESRS LSME für kapitalmarkorientierte KMUs die Obergrenze hierfür vorgibt. Der freiwillige Standard für nicht kapitalmarkorientierte KMUs wiederum soll bei der Standardisierung von Nachhaltigkeitsdaten für die Beantwortung von Anfragen von Geschäftspartner:innen unterstützen.

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Österreichs Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung

Inkraftgetreten: Das MinBestG, das die internationalen Vorgaben der OECD und der EU zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als EUR 750 Millionen in Österreich umsetzt, ist seit dem 31.12.2023 wirksam. Laut Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen werden bis zu 6.500 österreichische Gesellschaften, etwa 5 % aller Unternehmen, von diesem Gesetz betroffen sein.

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Managergehälter: BFG-Entscheidung zu Verstößen gegen das Abzugsverbot

Das BFG hat sich zu Fragen rund um Verstöße gegen das Abzugsverbot gemäß § 20 Abs 1 Z 7 EStG ("Managergehälter") geäußert und dabei Kriterien für das Verschulden bei der Nichtbeachtung dieses Verbots aufgestellt. In unserem Beitrag lesen Sie weitere Infos zum Sachverhalt und zur Entscheidung des Bundesfinanzgerichts.

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Global Expatriate Tax Guide

Unser Global Expatriate Tax Guide bietet Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Steuersysteme weltweit. 

Informationen zum österreichischen Steuersystem finden Sie hier

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Weitere aktuelle Themen


Update zum Energiekostenzuschuss 2

Für die Förderperiode 2 (7-12/2023) ist es notwendig, basierend auf den zuvor eingereichten Anträgen für die Förderperiode 1 (1-6/2023), eine Abrechnung über den ASW Fördermanager einzureichen.

Neu ist, dass die Abrechnungszeiträume nicht (wie in der Richtline vorgesehen) am 15. Februar 2024 (Pkt. 11.1 Richtlinie), sondern voraussichtlich im April (nach Ostern) starten werden.

Für die Abrechnung werden den antragstellenden Unternehmen von der aws individuelle Abrechnungszeiträume im Zeitraum von April bis 6. Juni 2024 zugewiesen. Die aws hat zudem zugesichert, dass die Zeitslots jedenfalls erheblich länger sein werden als jene in der Förderperiode 1. 

Wir empfehlen Ihnen, sich zeitgerecht mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer in Verbindung zu setzen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um den Prozess effizient und fristgerecht abzuwickeln.

Mehr Infos über den EKZ 2

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Das Voting für den Steuerberater:in Award 2024 ist noch bis 1. April möglich. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Nominierten unterstützen!

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