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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Laufzeit eines Leasingverhältnisses markiert nicht nur die unkündbare Zeitspanne, für die der Leasingnehmer das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand innehat. Lesen Sie hier, welche weiteren Kriterien bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen zu berücksichtigen sind.
Die Laufzeit bestimmt sich auf Basis der unkündbaren Grundlaufzeit und jenem Zeitraum, für den der Leasingnehmer mit hinreichender Sicherheit eine Verlängerungsoption ausüben wird.
Dabei stellt die unkündbare Grundmietzeit, während der der Leasingnehmer den Leasingvertrag nicht beenden kann, die Mindestlaufzeit (unkündbaren Grundlaufzeit) des Leasingvertrags dar. Andererseits begrenzt die Periode, während der durchsetzbare Rechte zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber bestehen, die Laufzeit eines Leasingverhältnisses nach oben hin.
Können sowohl Leasingnehmer als auch der Leasinggeber das Leasingverhältnis ohne Zustimmung des jeweils anderen beenden und ist dies allenfalls mit einer geringer Strafzahlung verbunden, so liegt kein bindender Vertrag vor. Es bestehen keine durchsetzbare Rechte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber, weshalb die Laufzeit des Leasingverhältnisses mit der Kündigungsfrist des Vertrages beschränkt ist.
Schematisch können diese Regelungen wie folgt zusammengefasst werden:
Einseitige Kündigungsoptionen des Leasingnehmers sind bei der Bestimmung der Laufzeit zu berücksichtigen. Solche des Leasinggebers sind dagegen unbeachtlich, da aus Sicht des Leasingnehmers die Verpflichtungen aus den Leasingvertrag aufrecht bleiben.
Verlängerungsoptionen sind nur dann bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu berücksichtigen, wenn es sich um bindende Rechte handelt.
Wie bestimmt sich die Laufzeit bei beidseitig kündbaren Verträgen bzw bei Verträgen mit automatischer Verlängerung?
Im Juni 2019 wurde das IFRS Interpretations Committe (IFRS IC) von einem Anwender gefragt, wie sich in den folgenden beiden Fällen die Laufzeit des Leasingvertrags bestimmt:
- Ein Leasingvertrag legt keine bestimmte Vertragslaufzeit fest, sondern läuft, bis einer der beiden Vertragsparteien die Beendigung mitteilt. Die Kündigungsfrist beträgt weniger als zwölf Monate. Mit der Beendigung des Vertrages sind keine Zahlungen verbunden („cancellable lease“).
- Ein Leasingvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien der Verlängerung vor Ablauf einer festgesetzten Frist widerspricht („renewable lease“).
In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob bzw. bis wann durchsetzbare Rechte und somit Verträge zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber bestehen. Um diese Frage zu beantworten, ist es erforderlich, den Begriff „geringe Strafzahlung“ gemäß IFRS 16 B34 auszulegen. Das IFRS IC kommt zu dem Ergebnis, dass sich aus dem Gesamtkonzept des Standards eine wirtschaftliche Interpretation ergibt. Dies bedeutet, dass nicht nur Strafzahlungen, sondern auch andere wirtschaftliche Nachteile als Strafen im Sinne der Bestimmung anzusehen sind.
Kann also ein Leasingvertrag von beiden Vertragsparteien ohne Strafzahlungen beendet, oder die automatische Verlängerung abgelehnt werden, bedeutet dies noch nicht automatisch, dass keine bindenden Rechte zwischen den Vertragsparteien über die Kündigungsfrist bzw. die Grundmietzeit hinaus bestehen. Zu beurteilen ist, ob diese Beendigung mit nicht nur geringen wirtschaftlichen Nachteilen für den Leasinggeber bzw. Leasingnehmer verbunden ist.
Ein solches Szenario kann nach der Analyse des IFRS IC vorliegen, wenn der Leasinggegenstand auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist und andererseits der Leasinggegenstand für den Leasingnehmer eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt, ohne die er sein Unternehmen nicht betreiben kann. In einer solchen Konstellation wäre eine Kündigung aus Sicht des Leasinggebers mit einem erhöhten Verwertungsrisiko verbunden, während der Leasingnehmer gezwungen wäre, wesentliche Grundlagen seines Unternehmens zu ersetzen. Aufgrund dieser gegenseitigen Abhängigkeit ist es auch nachvollziehbar, dass die beiden Vertragsparteien keine konkreten Vereinbarungen zur Laufzeit des Leasingvertrags getroffen bzw. nicht eine wirtschaftlich ins Gewicht fallende Strafe im Fall der Kündigung vereinbart haben.
Im Ergebnis sind die konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, um die Laufzeit eines Leasingvertrags zu bestimmen. Einer Änderung des IFRS 16 oder einer Interpretation bedarf es aber nach dem Beschluss des IFRS IC nicht.