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IFRS 14 Preisregulierte Absatzgeschäfte

MMag. Christoph Zimmel MMag. Christoph Zimmel

Interimsstandard IFRS 14

Mit Jänner 2014 hat das IASB den Interimsstandard IFRS 14 veröffentlicht, der sich mit der Thematik regulatorischer Abgrenzungsposten (regulatory deferral accounts) befasst. Das Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung von Unternehmen mit preisregulierter Geschäftstätigkeit zu fördern, da die Preisregulierung einen wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt und den Umfang der Umsatzerlöse nimmt. Der als Interimsstandard klassifizierte IFRS 14 stellt eine Übergangsvorgabe bis zur Finalisierung des IASB Projektes zur Preisregulierung dar.

Wer ist von IFRS 14 betroffen?

IFRS 14 wendet sich an IFRS-Erstanwender, die in Absatzmärkten mit Preisregulierung durch eine Aufsichtsbehörde oder Regierung tätig sind.

Worum geht es?

Im Rahmen regulatorischer Abgrenzungsposten werden wirtschaftliche Vor- und Nachteile der Preisregulierung im Jahresabschluss separat als regulatorischer Vermögenswert aktiviert oder als regulatorische Schulden passiviert. Beispielsweise entsteht ein solcher Vor- bzw. Nachteil, wenn Preise für Elektrizität und Erdgas aufgrund der Vorjahreskosten oder -abnahmevolumina festgelegt werden. IFRS 14 erlaubt IFRS-Erstanwendern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin regulatorische Abgrenzungsposten, die sie bis zur Erstanwendung nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften angesetzt hatten, auch in ihrem IFRS-Abschluss zu bilanzieren. Hierbei müssen regulatorische Abgrenzungsposten sowie ihre Veränderung im IFRS-Jahresabschluss jedenfalls getrennt ausgewiesen werden, da dies die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen fördert.

Ab wann ist IFRS 14 anzuwenden?

Die Übernahme des Standards IFRS 14 in der EU (Endorsement) wird für das 1. Quartal 2015 erwartet. IFRS 14 gilt für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.