Ist eine:r Ihrer Mitarbeiter:innen der Ansicht, dass in in Ihrem Unternehmen unlauteres oder illegales Verhalten vorliegen könnte? Möchten Sie unabhängige Experten hinzuziehen, die diskret und umfassend ermitteln? Wir helfen Ihnen dabei, ein gesamthaftes Hinweisgebersystem zu etablieren und Hinweise mittels maßgeschneiderter elektronischer Meldesysteme professionell auf Glaubwürdigkeit und Relevanz zu überprüfen.

Bei Bedarf übernehmen wir als neutrale, zur Vertraulichkeit verpflichtete Sachverständige auch gerne den gesamten Betrieb der notwendigen Struktur, um Hinweise entgegenzunehmen, zu bewerten und zu untersuchen.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie mit dem am 1. Februar 2023 beschlossene HinweisgeberInnenschutzgesetz bringen einige Herausforderungen mit sich. Ist Ihr Unternehmen davon betroffen?

Durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz – kurz HSchG – sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ab Mitte bzw. Ende 2023 verpflichtet, Meldekanäle für interne Hinweisgeber bereitzustellen, die eingegangenen Hinweise zu dokumentieren und diesen nachzugehen. Auch der Öffentliche Bereich ist betroffen. Für jeden Zuständigkeitsbereich müssen Ansprechpartner benannt werden. Zudem sind datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Folder.

So können wir Sie unterstützen:

Vorbereitende Beratung
Aufbau Ihres Hinweisgebersystems

Unsere Experten

  • analysieren unternehmensspezifische Anforderungen
  • erstellen einen maßgeschneiderten, schrittweisen Meldeprozess
  • legen Verantwortlichkeiten fest
  • definieren mit Ihnen gemeinsam die Meldethemen
  • empfehlen Anbieter von Hinweisgebersystemen
  • begleiten Sie bei der Implementierung der Software
Anpassung Ihrer Unternehmenskultur

Unsere Compliance-und Kommunikationsfachleute

  • beraten Sie in allen Fragen der Unternehmenskultur und der internen Kommunikation
  • schulen Ihre MitarbeiterInnen in auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Workshops (z. B. Bewusstsein schaffen für die Whistleblower-Thematik, wie gehe ich mit Hinweisen um...).
Serviced Whistleblower Management
Optionale Zweitmeinung

Das Team von GT Forensic steht Ihnen für jede Meldung als neutrale Stelle für eine “Second Opinion” zur Verfügung – je nach System sogar auf Knopfdruck.

Fallübernahme
  • Koordination
  • Strategieentwicklung zur diskreten und gerichtsverwertbaren internen Erhebung des Sachverhaltes
  • Durchführung der notwendigen Untersuchungen
  • Kommunikation von Empfehlungen und Lösungen
Full Service

Optional bieten wir die Ihnen die komplette Auslagerung der Behandlung und Einordnung von Meldungen durch GT Forensic als neutrale Stelle an.

Nachbereitung

Jeder Vorfall bietet die Chance, Verbesserungen einzuführen. Wir unterstützen Sie interdisziplinär in der Umsetzung Ihrer Vorhaben.

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Weitere Informationen finden Sie auf unserer Service-Seite:

>> Hinweisgebersysteme/Whistleblower