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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Nachdem der Lock-down zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beendet wurde, kann die Situation im Tourismus wieder etwas hoffnungsvoller betrachtet werden. Dabei ist allerdings festzustellen, dass die Geschäftsentwicklung je nach Bereich sehr unterschiedlich ausfällt.
Aktuelle Entwicklungen
Vor allem in der Stadthotellerie fehlen internationale Gäste. Durch eine bis dato verstärkte Ausrichtung auf ausländische Gäste ist hier damit zu rechnen, dass es noch länger dauert, bis sich die Situation normalisiert. Im Wesentlichen wird dies davon abhängen, wie sich internationale Flugbuchungen entwickeln und wie schnell wieder Veranstaltungen (wie z.B. Kongresse oder Kulturveranstaltungen) im normalen Ausmaß stattfinden können.
Im Ferientourismus haben jene Gegenden, die sich bereits bisher auf inländische Gäste spezialisiert haben, sicher einen Vorteil. Allerdings hat die Aufforderung der Regierung, Urlaub im eigenen Land zu machen, bzw. die Warnung und Erschwerung von Auslandsreisen hier sicher auch einen positiven Effekt. Vor allem jene Gegenden in Westösterreich, die eher auf ausländische Touristen gesetzt haben, werden stark von den Entwicklungen in anderen Ländern, allen voran Deutschland, abhängig sein.
Die Gastronomie ist neben anderen Gewerben wie Reisebüros, Reiseführern oder Eventveranstaltern eng mit diesen Entwicklungen verknüpft.
Neben weiteren bereits früher beschlossenen Hilfsmaßnahmen hat die Regierung ab 1. Juli auch eine Umsatzsteuersenkung als Unterstützung für die Hotellerie, Gastronomie und die Kulturbranche beschlossen:
Steuersenkung
Seit 1. Juli und bis Ende des Jahres wurde die Umsatzsteuer für Speisen, Getränke, künstlerische Auftritte u.ä. auf 5 % gesenkt. Kurzfristig wurde glücklicherweise auch die Logis hier einbezogen. Eine komplizierte Aufteilung von Beherbergung und beispielsweise Frühstück ist daher doch nicht erforderlich.
Nähere Details dazu im Umsatzsteuer-Update von Claudia Modarressy
Wesentlich ist der Leistungszeitpunkt für den reduzierten Umsatzsteuersatz: Umsätze bis einschließlich Silvester sind davon umfasst.
Sofern Anzahlungen bereits vor dem 1. Juli 2020 mit einem höheren Steuersatz verrechnet wurden, die Leistung aber ab 1. Juli bis Silvester 2020 erfolgt, kann die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2020 berichtigt werden. Dabei ist es allerdings erforderlich, dass Anzahlungsrechnungen mit einem höheren Steuersatz korrigiert werden, damit keine „Steuerschuld kraft Rechnungslegung“ vorliegt.
Anzahlungen für Leistungen nach dem Jahr 2020 sind nach derzeitiger Rechtslage wieder mit den bisherigen Umsatzsteuersätzen zu versteuern. Hier ist weiterhin die generelle Regelung für Anzahlungen von Beherbergungsleistungen zu beachten: Anzahlungen von bis zu 35% der gebuchten Beherbergungsleistung müssen nicht gleich versteuert werden (wenn die Umsatzsteuer auch nicht auf einer Anzahlungsrechnung ausgewiesen wird).
Unterstützungen von Bund und Ländern
Bereits vorher beschlossene Hilfsmaßnahmen bestehen weiterhin oder wurden adaptiert.
Gerda Leimer und Werner Leiter haben eine Zusammenstellung der wesentlichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erstellt.
Bitte beachten Sie, dass staatliche Garantien (COFAG, ÖHT) immer nur in Zusammenarbeit mit einer Bank beantragt werden können. Sofern Sie daher entsprechende Finanzierungen mit staatlichen Garantien planen, ist es zu empfehlen, vorab mit Ihrer Hausbank Kontakt aufzunehmen. Die Banken wurden ungeachtet allfälliger abweichender Aussagen in Pressekonferenzen etc. nicht von Ihrer bisherigen Sorgfaltspflicht bei Kreditprüfungen entbunden. Wenn die Bank der Finanzierung nicht zustimmt, kann eine staatliche Garantie nicht beantragt werden. Die Stadthotellerie ist ein Bereich, der von einzelnen Bankhäusern ob deren zukünftiger Entwicklung kritisch gesehen wird. Es kann daher passieren, dass trotz mündlicher Zusage des Bankbetreuers das Risikomanagement ablehnt. Eine neue Bank für einen Kreditantrag zu finden, kann sich schwierig gestalten, zumal die Einhaltung der Sorgfaltspflichten für eine neue Bank wesentlich umfangreicher ist und daher auch länger dauern wird.
Aktuelle Informationen zum Härtefallfonds, den die Wirtschaftskammer abwickelt, hat Christoph Schmidl für Sie zusammengestellt.
Den Fixkostenzuschuss betreffend ist darauf hinzuweisen, dass ab einer beantragten Höhe von EUR 12.000 die Einreichung samt Überprüfung der Zahlen von einem Steuerberater vorgenommen werden muss. Gerne unterstützen wir sie dabei. Eine Verlängerung des Fixkostenzuschusses von drei Monaten um bis zu weitere 6 Monate wurde zwar bereits von der Regierung angekündigt, aber noch nicht beschlossen.
Bei Haftungen sowie dem Fixkostenzuschuss kann es vorkommen, dass Hilfen nur begrenzt oder gar nicht beansprucht werden können, wenn die letzten Bilanzkennzahlen nicht den Vorgaben entsprechen („Unternehmen in Schwierigkeiten“).
Entgegen der ursprünglichen Version sind Zahlungen aus dem Härtefallfonds beim Fixkostenzuschuss nicht mehr abzuziehen, wohl aber allfällige Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz.
Wir weisen darauf hin, dass der Fixkostenzuschuss unüblich privatrechtlich gestaltet ist, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Welche Auswirkungen bzw. bei Versagung von Hilfen dies hat, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeitsregelung wurde überarbeitet und verlängert: Nähere Informationen dazu finden Sie im Beitrag von Christoph Schmidl und Michael Koehler.
Risiken im Zusammenhang mit Infektionen
Da die Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz rechtlich ausgesetzt wurden, ist derzeit unklar, welche finanziellen Auswirkungen eine künftige Betriebsschließung z.B. wegen eines Infektionsfalls im Betrieb hat. Ob dieser Ausschluss der Entschädigung auch im Hinblick auf viele bereits eingebrachte Entschädigungsansprüche vor den Gerichten Bestand hat, bleibt abzuwarten.
Wir raten jedenfalls dazu, die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionen einzuhalten. Die Umsetzung der angekündigten flächendeckenden Virus-Tests ist derzeit noch nicht erkennbar. Eine Infektion im Betrieb kann aber erhebliche Auswirkungen haben, nicht zuletzt, wenn wie bereits in einigen Fällen der Name des Betriebes iZm einer Virusinfektion in den Medien genannt wird.
Insolvenzrisiko
Wiewohl die Antragsfrist für eine Insolvenz von 60 auf 120 Tage verlängert wurde, empfehlen wir dringend, diese Frist im Auge zu behalten. Wenn die Aufrechterhaltung der Liquidität bzw. Zahlungsfähigkeit von einer noch nicht rechtsverbindlichen Finanzierung abhängt, sollten jedenfalls Alternativszenarien angedacht werden. Eine laufend zu aktualisierende Liquiditätsvorschau kann hier Haftungsrisiken entgegenwirken.
Ob und wie sich die Lage weiterentwickelt, ist von nationalen und internationalen Entwicklungen (wie z.B. Impfstoff oder neue Therapieansätze) abhängig. Wenn die Infektionszahlen wieder stark ansteigen und sich im Herbst bzw. Winter mit den Grippefällen überschneiden, kann es durchaus passieren, dass es wieder zu Einschränkungen der Reisefreiheit kommt. Bei derartigen Szenarien können auch finanziell gesunde Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.
Wir hoffen das Beste.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Peter Nothegger unterstützt Sie gerne.
Artikel Maßnahmen und Unterstützung für die Tourismusbranche
Weitere Artikel und Hilfsmaßnahmen finden Sie in unserem Corona-Hub