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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
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Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
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Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
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Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
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Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services & Cyber Security
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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International Engagement Management
Als Mitglied des weltweiten Grant Thornton Netzwerks betreuen, managen und koordinieren wir internationale Projekte für unsere Kund:innen. Unser Team umfasst mehrsprachige Expert:innen die über langjährige Erfahrung bei internationalen Aufgaben und Anfragen verfügen und Sie bei Ihren internationalen Projekten unterstützen.
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Turkish Desk
Unser Turkish Desk ist die Anlaufstelle für türkische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich forcieren, aber auch für österreichische Unternehmen, die sich in der Türkei positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind und professionelle Beratung benötigen zählen zu unseren Klienten.
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French Desk
Wir bündeln umfassende Expertise für französische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich wagen wollen ebenso wie für österreichische Unternehmen, die sich in Frankreich positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind, stehen wir beratend zur Seite.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Nachdem der Lock-down zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beendet wurde, kann die Situation im Tourismus wieder etwas hoffnungsvoller betrachtet werden. Dabei ist allerdings festzustellen, dass die Geschäftsentwicklung je nach Bereich sehr unterschiedlich ausfällt.
Aktuelle Entwicklungen
Vor allem in der Stadthotellerie fehlen internationale Gäste. Durch eine bis dato verstärkte Ausrichtung auf ausländische Gäste ist hier damit zu rechnen, dass es noch länger dauert, bis sich die Situation normalisiert. Im Wesentlichen wird dies davon abhängen, wie sich internationale Flugbuchungen entwickeln und wie schnell wieder Veranstaltungen (wie z.B. Kongresse oder Kulturveranstaltungen) im normalen Ausmaß stattfinden können.
Im Ferientourismus haben jene Gegenden, die sich bereits bisher auf inländische Gäste spezialisiert haben, sicher einen Vorteil. Allerdings hat die Aufforderung der Regierung, Urlaub im eigenen Land zu machen, bzw. die Warnung und Erschwerung von Auslandsreisen hier sicher auch einen positiven Effekt. Vor allem jene Gegenden in Westösterreich, die eher auf ausländische Touristen gesetzt haben, werden stark von den Entwicklungen in anderen Ländern, allen voran Deutschland, abhängig sein.
Die Gastronomie ist neben anderen Gewerben wie Reisebüros, Reiseführern oder Eventveranstaltern eng mit diesen Entwicklungen verknüpft.
Neben weiteren bereits früher beschlossenen Hilfsmaßnahmen hat die Regierung ab 1. Juli auch eine Umsatzsteuersenkung als Unterstützung für die Hotellerie, Gastronomie und die Kulturbranche beschlossen:
Steuersenkung
Seit 1. Juli und bis Ende des Jahres wurde die Umsatzsteuer für Speisen, Getränke, künstlerische Auftritte u.ä. auf 5 % gesenkt. Kurzfristig wurde glücklicherweise auch die Logis hier einbezogen. Eine komplizierte Aufteilung von Beherbergung und beispielsweise Frühstück ist daher doch nicht erforderlich.
Nähere Details dazu im Umsatzsteuer-Update von Claudia Modarressy
Wesentlich ist der Leistungszeitpunkt für den reduzierten Umsatzsteuersatz: Umsätze bis einschließlich Silvester sind davon umfasst.
Sofern Anzahlungen bereits vor dem 1. Juli 2020 mit einem höheren Steuersatz verrechnet wurden, die Leistung aber ab 1. Juli bis Silvester 2020 erfolgt, kann die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2020 berichtigt werden. Dabei ist es allerdings erforderlich, dass Anzahlungsrechnungen mit einem höheren Steuersatz korrigiert werden, damit keine „Steuerschuld kraft Rechnungslegung“ vorliegt.
Anzahlungen für Leistungen nach dem Jahr 2020 sind nach derzeitiger Rechtslage wieder mit den bisherigen Umsatzsteuersätzen zu versteuern. Hier ist weiterhin die generelle Regelung für Anzahlungen von Beherbergungsleistungen zu beachten: Anzahlungen von bis zu 35% der gebuchten Beherbergungsleistung müssen nicht gleich versteuert werden (wenn die Umsatzsteuer auch nicht auf einer Anzahlungsrechnung ausgewiesen wird).
Unterstützungen von Bund und Ländern
Bereits vorher beschlossene Hilfsmaßnahmen bestehen weiterhin oder wurden adaptiert.
Gerda Leimer und Werner Leiter haben eine Zusammenstellung der wesentlichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erstellt.
Bitte beachten Sie, dass staatliche Garantien (COFAG, ÖHT) immer nur in Zusammenarbeit mit einer Bank beantragt werden können. Sofern Sie daher entsprechende Finanzierungen mit staatlichen Garantien planen, ist es zu empfehlen, vorab mit Ihrer Hausbank Kontakt aufzunehmen. Die Banken wurden ungeachtet allfälliger abweichender Aussagen in Pressekonferenzen etc. nicht von Ihrer bisherigen Sorgfaltspflicht bei Kreditprüfungen entbunden. Wenn die Bank der Finanzierung nicht zustimmt, kann eine staatliche Garantie nicht beantragt werden. Die Stadthotellerie ist ein Bereich, der von einzelnen Bankhäusern ob deren zukünftiger Entwicklung kritisch gesehen wird. Es kann daher passieren, dass trotz mündlicher Zusage des Bankbetreuers das Risikomanagement ablehnt. Eine neue Bank für einen Kreditantrag zu finden, kann sich schwierig gestalten, zumal die Einhaltung der Sorgfaltspflichten für eine neue Bank wesentlich umfangreicher ist und daher auch länger dauern wird.
Aktuelle Informationen zum Härtefallfonds, den die Wirtschaftskammer abwickelt, hat Christoph Schmidl für Sie zusammengestellt.
Den Fixkostenzuschuss betreffend ist darauf hinzuweisen, dass ab einer beantragten Höhe von EUR 12.000 die Einreichung samt Überprüfung der Zahlen von einem Steuerberater vorgenommen werden muss. Gerne unterstützen wir sie dabei. Eine Verlängerung des Fixkostenzuschusses von drei Monaten um bis zu weitere 6 Monate wurde zwar bereits von der Regierung angekündigt, aber noch nicht beschlossen.
Bei Haftungen sowie dem Fixkostenzuschuss kann es vorkommen, dass Hilfen nur begrenzt oder gar nicht beansprucht werden können, wenn die letzten Bilanzkennzahlen nicht den Vorgaben entsprechen („Unternehmen in Schwierigkeiten“).
Entgegen der ursprünglichen Version sind Zahlungen aus dem Härtefallfonds beim Fixkostenzuschuss nicht mehr abzuziehen, wohl aber allfällige Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz.
Wir weisen darauf hin, dass der Fixkostenzuschuss unüblich privatrechtlich gestaltet ist, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Welche Auswirkungen bzw. bei Versagung von Hilfen dies hat, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.
Kurzarbeit
Die Kurzarbeitsregelung wurde überarbeitet und verlängert: Nähere Informationen dazu finden Sie im Beitrag von Christoph Schmidl und Michael Koehler.
Risiken im Zusammenhang mit Infektionen
Da die Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz rechtlich ausgesetzt wurden, ist derzeit unklar, welche finanziellen Auswirkungen eine künftige Betriebsschließung z.B. wegen eines Infektionsfalls im Betrieb hat. Ob dieser Ausschluss der Entschädigung auch im Hinblick auf viele bereits eingebrachte Entschädigungsansprüche vor den Gerichten Bestand hat, bleibt abzuwarten.
Wir raten jedenfalls dazu, die gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionen einzuhalten. Die Umsetzung der angekündigten flächendeckenden Virus-Tests ist derzeit noch nicht erkennbar. Eine Infektion im Betrieb kann aber erhebliche Auswirkungen haben, nicht zuletzt, wenn wie bereits in einigen Fällen der Name des Betriebes iZm einer Virusinfektion in den Medien genannt wird.
Insolvenzrisiko
Wiewohl die Antragsfrist für eine Insolvenz von 60 auf 120 Tage verlängert wurde, empfehlen wir dringend, diese Frist im Auge zu behalten. Wenn die Aufrechterhaltung der Liquidität bzw. Zahlungsfähigkeit von einer noch nicht rechtsverbindlichen Finanzierung abhängt, sollten jedenfalls Alternativszenarien angedacht werden. Eine laufend zu aktualisierende Liquiditätsvorschau kann hier Haftungsrisiken entgegenwirken.
Ob und wie sich die Lage weiterentwickelt, ist von nationalen und internationalen Entwicklungen (wie z.B. Impfstoff oder neue Therapieansätze) abhängig. Wenn die Infektionszahlen wieder stark ansteigen und sich im Herbst bzw. Winter mit den Grippefällen überschneiden, kann es durchaus passieren, dass es wieder zu Einschränkungen der Reisefreiheit kommt. Bei derartigen Szenarien können auch finanziell gesunde Unternehmen in Schwierigkeiten geraten.
Wir hoffen das Beste.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Peter Nothegger unterstützt Sie gerne.
Artikel Maßnahmen und Unterstützung für die Tourismusbranche
Weitere Artikel und Hilfsmaßnahmen finden Sie in unserem Corona-Hub