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Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
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Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
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Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
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Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
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Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
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Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
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Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
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Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
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Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
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Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
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Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
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Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
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Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
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Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
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Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
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Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
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Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
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Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
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Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
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Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
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IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
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Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
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Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Jeder Jahreswechsel bringt in der Personalverrechnung umfassende Veränderungen mit sich. Auch das Jahr 2020 hat einige Neuerungen zu bieten. Hier finden Sie die Details.
SV-Werte für das Jahr 2020:
Höchstbeitragsgrundlage |
monatl. |
€ 5.370 |
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen |
jährl. |
€ 10.740 |
Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne Sonderzahlungen |
monatl. |
€ 6.265 |
Geringfügigkeitsgrenze |
monatl. |
€ 460,66 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
Ab 2020 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):
monatliche Beitragsgrundlage |
Versichertenanteil |
bis € 1.733,00 |
0 % |
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 |
1 % |
über € 1.891,00 bis € 2.049,00 |
2 % |
über € 2.049,00 |
3 % |
Auch die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen werden angepasst, wenn das Lehrverhältnis ab dem 1.1.2016 begonnen hat:
monatliche Beitragsgrundlage |
Lehrlingsanteil |
bis € 1.733,00 |
0 % |
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 |
1 % |
über € 1.891,00 |
1,20 % |
Entfall der Auflösungsabgabe ab Jahreswechsel
Mit Ablauf des 31.12.2019 ist die Auflösungsabgabe nicht mehr zu entrichten. Dienstgeber müssen daher ab 01.01.2020 bei Beendigung eines Dienstverhältnisses keine Auflösungsabgabe mehr leisten.
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener
Mit 1.1.2020 beträgt der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener € 5,72.
Verzugszinsen für rückständige Beiträge
Für rückständige Beiträge werden 2020 Verzugszinsen in Höhe von 3,38 % in Rechnung gestellt.
Zinsersparnisse bei Dienstgeberdarlehen
Für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 beläuft sich der Satz auf 0,50 %.
Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz sinkt per 1.1.2020 von derzeit 0,35 % auf 0,20 %. Dieser Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und grundsätzlich für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten.
Nachtschwerarbeits-Beitrag
Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wird mit 1.1.2020 von derzeit 3,40 % auf 3,80 % angehoben. Dieser Beitrag ist vom Dienstgeber zu leisten, wenn ein Dienstnehmer das Kriterium der Nachtarbeit (Tätigkeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr von mindestens sechs Stunden) erfüllt und unter erschwerenden Arbeitsbedingungen (z. B. andauernd starker Lärm, besonders belastende Hitze bzw. Kälte) an mindestens sechs Arbeitstagen im Kalendermonat tätig wird.
Neue e-card mit Foto
Ab 1.1.2020 muss auf allen neuen oder ausgetauschten e-cards, die an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Foto vorhanden sein. Ausgenommen sind Personen, die in Pflegestufe 4 oder höher eingestuft sind oder bis 31.12.2031 im Jahr der Ausstellung der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben. Bis Ende 2023 müssen alle e-cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, ausgetauscht werden.
Sind bereits Fotos aus bestehenden behördlichen Beständen wie z.B. vom Reisepass, Personalausweis oder dem Scheckkartenführerschein vorhanden, so werden diese von Amts wegen für die neue e-card verwendet. Falls bei den Behörden kein Lichtbild vorliegt, müssen die betreffenden Versicherten innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der e-card ein Foto bei der Sozialversicherung abgeben.
Hier können Sie prüfen, ob bereits ein Foto von Ihnen vorhanden ist.
e-card Service-Entgelt
Für das Jahr 2021 wird am 15.11.2020 ein Service-Entgelt in der Höhe von € 12,30 eingehoben.
Sachbezugswerte für Dienstautos ab 2020
Wenn ein Dienstnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen kann, ist ein Sachbezugswert anzusetzen. Dieser richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum im EU-Raum und nach dem CO2-Ausstoß des Wagens. Die CO2-Werte werden nach dem WLTP-Verfahren bestimmt. WLTP steht für "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" und beschreibt ein neues Prüfverfahren, das den CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs misst.
Die flächendeckende Übernahme der nach dem WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emisionswerte in die Zulassungsdatenbank wird noch bis Ende März 2020 dauern, daher gibt es für die Sachbezugswerte 2020 folgende Regelung:
- Für Erstzulassungen von PKW bis zum 31.3.2020 gelten weiterhin die Werte aus dem Jahr 2019. Für Anschaffungen ab 1.1.2020 ist also in diesen Fällen weiterhin die Grenze von 118 g/km anzuwenden.
- Für Erstzulassungen ab dem 1.4.2020 ohne im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesenen WLTP-Emissionswerten gilt ebenfalls die Grenze von 118 g/km.
- Für Erstzulassungen ab dem 1.4.2020 und im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesenen WLTP-Emissionswerten sind die neuen Werte anzuwenden. Die CO2-Emissionswert-Grenze für das Jahr 2020 liegt bei 141 g/km.
- Firmen-E-Bikes und normale Dienstfahrräder unterliegen keinem Sachbezug.
Übersichtstabelle Berechnung Sachbezugswerte für Dienstwagen:
Sachbezugswerte für Dienstwohnungen
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich jeweils an den zum 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwertmietzinsen. Diese wurden zuletzt ab April 2019 angepasst. Somit erhöht sich der Sachbezug für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche mit Jahresbeginn 2020 wie folgt:
€/m² | Bgld | Kär | NÖ | OÖ | Slbg | Stmk | Tirol | Vbg | Wien |
ab 2020 | 5,30 | 6,80 | 5,96 | 6,29 | 8,03 | 8,02 | 7,09 | 8,92 | 5,81 |
bis 2019 | 5,09 | 6,53 | 5,72 | 6,05 | 7,71 | 7,70 | 6,81 | 8,57 | 5,58 |
Bei der Berechnung des Sachbezugs gelten folgende Regeln:
- Sind die tatsächlichen Marktpreise (fremdübliche Miete) des entsprechenden Wohnraums wesentlich höher oder niedriger als die nach Richtwerten ermittelten Sachbezugswerte, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.
- Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Wenn die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen werden, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% abzuziehen. Trägt die Heizkosten der Arbeitgeber, ist der Sachbezugswert um die tatsächlichen Kosten zu erhöhen. Wenn die tatsächlichen Kosten nicht ermittelt werden können, ist ein pauschaler Heizkostenzuschlag von 0,58 €/m2 ganzjährig anzusetzen.
- Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.
Sachbezugswerte für Zinsersparnis
Trotz der Senkung des allgemeinen Zinsniveaus bleibt der Sachbezug, der für die Zinsersparnis eines € 7.300 übersteigenden Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens anzusetzen ist, mit 0,5% unverändert.
Unterhaltsleistungen
Ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich € 29,20 (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) steht zu, wenn Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet werden und für diese Kinder dem Unterhaltszahler keine Familienbeihilfe zukommt. Der Anspruch besteht nur dann in voller Höhe zu, wenn sich die Kinder in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden. In diesem Zusammenhang muss die empfangsberechtigte Person eine Bestätigung vorlegen, aus der die Höhe des vereinbarten Unterhalts und die Höhe des tatsächlich bezahlten Unterhalts hervorgehen. Bei nur teilweiser Bezahlung des Unterhalts wird der Unterhaltsabsetzbetrag aliquot gekürzt.
Die monatlichen Regelbedarfssätze werden alljährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2020 heranzuziehen.
Regelbedarfssätze für 2020:
Kindesalter in Jahren |
0-3 J |
3-6 J |
6-10 J |
10-15 J |
15-19 J |
19-28 J |
Regelbedarfssatz 2020 |
€ 212 |
€ 272 |
€ 350 |
€ 399 |
€ 471 |
€ 590 |
Regelbedarfssatz 2019 |
€ 208 |
€ 267 |
€ 344 |
€ 392 |
€ 463 |
€ 580 |
Zu beachten ist der Unterhaltsabsetzbetrag nunmehr auch im Rahmen des Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfebezieher und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Dieser Bonus kann ebenfalls nur für jene Anzahl an Monaten beansprucht werden, in denen Unterhalt voll gezahlt wurde und außerdem ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Christoph Schmidl und Judith Schützinger unterstützen Sie gerne.