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Im Zuge der Corona-Pandemie wurde das Insolvenzrecht abermals adaptiert, um Unternehmen zu unterstützen, die infolge von COVID-19 in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.
Eine Maßnahme ist die derzeitige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei einer Überschuldung. Diese wurde in Österreich nochmals verlängert und nun auf den Zeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2021 neu festgesetzt. Liegt eine Überschuldung am 30.06.2021 vor, ist ein Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30. Juni 2021 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung zu stellen, je nachdem welcher Zeitraum später endet.
Unabhängig davon besteht weiterhin eine durchgehende Insolvenz-Antragspflicht bei vorliegender Zahlungsunfähigkeit.
Wenn Sie sich in einer derartigen, unternehmensgefährdenden Krise befinden, unterstützen wir Sie gerne. Gerade in diesen Situationen ist es hilfreich, sich Unterstützung von unseren Experten zu holen, um besser entscheiden zu können, ob eine Fortführung und unter welchen Voraussetzungen sinnvoll erscheint. Wir erstellen auch gerne Fortbestehensprognosen für Sie.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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