-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
-
Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
-
Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
-
Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
-
Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services & Cyber Security
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
International Engagement Management
Als Mitglied des weltweiten Grant Thornton Netzwerks betreuen, managen und koordinieren wir internationale Projekte für unsere Kund:innen. Unser Team umfasst mehrsprachige Expert:innen die über langjährige Erfahrung bei internationalen Aufgaben und Anfragen verfügen und Sie bei Ihren internationalen Projekten unterstützen.
-
Turkish Desk
Unser Turkish Desk ist die Anlaufstelle für türkische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich forcieren, aber auch für österreichische Unternehmen, die sich in der Türkei positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind und professionelle Beratung benötigen zählen zu unseren Klienten.
-
French Desk
Wir bündeln umfassende Expertise für französische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich wagen wollen ebenso wie für österreichische Unternehmen, die sich in Frankreich positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind, stehen wir beratend zur Seite.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Um die österreichische Wirtschaft während der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Umweltministerium seine E-Mobilitätsoffensive auch im Jahr 2021 fortgesetzt und unterstützt weiterhin die Anschaffung von Elektroautos und Ladestationen. Nun wurde auch die Förderung für den Kauf von Elektro- und Transportfahrrädern erneuert und gleichzeitig erhöht. Bei den Förderungen wird zwischen Privatpersonen sowie Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen unterschieden.
Mit der kräftigen Erhöhung der NoVA und der Einbeziehung weiterer bisher ausgenommener Fahrzeugklassen in die NoVA ab 01.07.2021 sowie der Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer durch Einbeziehung des CO2 Emissionswertes gewinnt die E-Mobilitätsoffensive noch mehr an Bedeutung.
Voraussetzung für alle Förderangebote im Bereich E-Mobilität:
- 100 % Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
- die Förderhöhen sind Pauschalsätze und mit maximal 50 % (Private) beziehungsweise 30 % (Betriebe) der förderfähigen Kosten begrenzt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderangebote in den verschiedenen Fahrzeugklassen und eine Zusammenstellung der steuerlichen Begünstigungen für Elektroautos:
1. Förderangebote für Privatpersonen
Seit dem 1. Juli 2020 erhalten Käufer eines Pkws mit Elektroantrieb EUR 5.000 Förderung. Für den Kauf eines Plug-in Hybrids gibt es EUR 2.500. Voraussetzung für die Förderung ist ein maximaler Brutto-Listenpreis von EUR 60.000 sowie eine vollelektrische Reichweite von mindestens 50 km nach WLTP. PHEV, REX und REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Für private Heimladestationen gibt es EUR 600. Dies gilt weiterhin beim gleichzeitigem Kauf eines E-Pkws, kann aber auch beim auschließlichen Erwerb von Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladekabel) in Anspruch genommen werden. Im Jahr 2021 wird erstmalig zwischen Einzel-und Gemeinschaftsanlagen unterschieden: Für eine Einzelanlage in einem Mehrparteienhaus gibt es EUR 900, für Gemeinschaftsanlagen EUR 1.800.
E-Motorräder werden weiterhin mit EUR 1.200 und Elektromopeds mit EUR 800 gefördert.
2. Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Hier finden Sie eine Übersicht über die geförderten Fahrzeugklassen:
Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine erhalten beim Kauf eines E-Pkw eine Förderung von EUR 4.000 pro Fahrzeug und für einen Plug-in EUR 2.000 pro Fahrzeug. Voraussetzungen: ein maximaler Listenpreis von EUR 60.000 und mindestens 50 km vollelektrische Reichweite.
Leichte E-Nutzfahrzeuge werden je nach Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht in unterschiedliche Förderklassen eingeteilt. Die Förderungen gelten für Fahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1.
Es werden EUR 7.500 Förderung pro Fahrzeug veranschlagt.
Es gibt EUR 12.500 Förderung pro Fahrzeug.
Für Elektrokleinbusse mit reinem Elektoantrieb gibt es ebenfalls je nach Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht unterschiedliche Förderklassen:
In dieser Klasse gibt es EUR 7.500 pro Fahrzeug.
Hier werden EUR 12.500 pro Fahrzeug veranschlagt.
Hier gibt es eine Förderung in Höhe von EUR 24.000 pro Fahrzeug.
Für E-Leichtfahrzeuge werden EUR 1.300 Förderung pro Fahrzeug bereitgestellt.
Für Elektrozweiräder gelten folgende Konditionen:
Für E-Zweiräder dieser Klasse gibt es pro Fahrzeug EUR 800 Förderung.
Für diese Klasse gibt es EUR 1.200 Förderung pro Fahrzeug.
Es gibt seit Ende Februar 2021 EUR 400 (statt zuvor EUR 350) pro Fahrrad. Voraussetzung: Ansuchen zur Förderung von Elektro-Fahrrädern müssen eine Mindestanzahl von fünf E-Fahrrädern beinhalten.
Es gibt seit Ende Februar 2021 EUR 1.000 (statt zuvor EUR 850) Förderung pro Fahrrad.
3. Abwicklung der Förderung
Als Abwicklungsstelle fungiert die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Die Online-Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über umweltfoerderung.at.
Die Förderungen der E-Mobilitätsoffensive 2021 können nur für Registrierungen und Antragstellungen, die ab dem 1. Jänner 2021 bei der Abwicklungsstelle KPC einlangen, zur Auszahlung gelangen. Die Laufzeit des Förderprogrammes endet am 31. März 2022, sofern das verfügbare Budget nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wird.
Für große Flotten von E-Bussen und E-Nutzfahrzeugen sowie öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur gibt es spezielle Förderkonditionen.
Weitere Informationen zur E-Mobilitätsoffensive 2021 und den jeweiligen Förderungen finden Sie beim
-> Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
4. Steuerliche Begünstigungen für Elektroautos
Für reine Elektroautos gibt es derzeit einige Steuererleichterungen:
(Begrenzter) Vorsteuerabzug für Elektroautos
Normalerweise sind Vorsteuern, die Unternehmern im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von PKW, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern in Rechnung gestellt werden, nicht abzugsfähig. Unternehmer können die Vorsteuer z.B. aus dem Kaufpreis, der Leasingrate oder der Wartung nicht geltend machen und müssen den Bruttobetrag begleichen.
Für unternehmerisch genutzte PKW oder Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z.B. Elektroautos) gibt es allerdings eine Sonderregelung: Für diese ist seit dem 01.01.2016 ein Vorsteuerabzug möglich.
Um diesen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, sind einige Punkte zu beachten:
- Anschaffungskosten unter EUR 40.000
Bei der ertragsteuerlichen Obergrenze für die Angemessenheit der Anschaffungskosten für PKW und Kombinationskraftwagen (zuletzt erhöht 2005) hat sich bisher leider nichts geändert. Die ertragsteuerlichen Regelungen betreffend die Angemessenheit von Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombi sind daher weiterhin unter Beachtung dieser Obergrenze zu berücksichtigen. Diese definieren Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung eines PKW- oder Kombi als angemessen (und somit als steuerlich anerkannt), wenn die Brutto-Anschaffungskosten (Kaufpreis zzgl. NoVA und USt ) EUR 40.000 nicht übersteigen.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung steht also bei der Neuanschaffung eines unternehmerisch genutzten E-Autos, dessen Anschaffungskosten brutto EUR 40.000 nicht übersteigen, der Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Voraussetzungen uneingeschränkt zu. Wenn jedoch die Anschaffungskosten die Angemessenheitsgrenze um mehr als 100 % übersteigen und somit mehr als EUR 80.000 betragen, steht dagegen kein Vorsteuerabzug zu.
- Anschaffungskosten über EUR 40.000: Eigenverbrauchsbesteuerung
Wenn die Anschaffungskosten zwischen EUR 40.000 und EUR 80.000 betragen, steht dem Unternehmer der Vorsteuerabzug in einem ersten Schritt uneingeschränkt zu. Der die Angemessenheitsgrenze von EUR 40.000 übersteigende Teil des Vorsteuerabzugs ist in weiterer Folge durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung entsprechend zu neutralisieren.
Berechnungsbeispiel:
Unternehmer A kauft ein E-Auto, das nur für steuerpflichtige Umsätze eingesetzt wird um brutto EUR 60.000 (somit inkl. NoVA und USt). Der Vorsteuerabzug steht ihm zunächst zur Gänze in Höhe von EUR 10.000 (= 60.000/120*20) zu. Der Anteil der Anschaffungskosten, der die Grenze von EUR 40.000 überschreitet (= EUR 20.000), unterliegt im Jahr der Anschaffung allerdings der Eigenverbrauchsbesteuerung.
Unternehmer A muss daher – die Summe von EUR 3.333,33 (= EUR 20.000/120*20) als Umsatzsteuer an das Finanzamt wieder abzuführen. Wirtschaftlich gesehen ist der Vorsteuerabzug bei E-Autos also mit maximal EUR 6.666,67 gedeckelt (EUR 40.000/120*20).
Für die Stromkosten (für Strom als Treibstoff) kann für alle E-PKW der volle Vorsteuerabzug vorgenommen werden.
E-Autos sind auch zur Gänze von der Normverbrauchsabgabe (NoVa) und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit, während Fahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor (Plug-In-Hybride), nur teilweise von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind.
Kein Sachbezug
Sachbezug Elektroauto
Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm CO2 pro Kilometer - also reine Elektroautos - sind derzeit zur Gänze vom Sachbezug für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges befreit.
Achtung: Da Hybridautos entsprechend höhere Emissionswerte aufweisen, ist für diese im Falle der Privatnutzung jedenfalls ein Sachbezug anzusetzen, der sich nach den Bestimmungen der Sachbezugswerteverordnung in der jeweils geltenden Fassung richtet.
Für das Abstellen des dienstlichen E-Cars auf dem Firmenparkplatz fällt grundsätzlich wie bei allen Fahrzeugen ein Sachbezug von monatlich € 14,53 an, wenn dieser in einer parkraumbewirtschafteten Zone liegt. Allerdings gibt es Gemeinden, die alle E-Kfz von der Parkgebühr befreien. In diesem Fall entfällt auch der Sachbezug.
Beim Aufladen des E-Fahrzeuges liegt gemäß den Lohnsteuerrichtlinien nur dann kein Sachbezug vor, wenn eine Gratis-Ladestation am Abgabeort vorhanden ist. Ersetzt der Dienstgeber dem Dienstnehmer die Ladekosten teilweise, pauschal oder belegmäßig nachgewiesen, liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor!
Sachbezug E-Bike
Für die Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen E-Fahrrades oder E-Kraftrades zur Privatnutzung ist laut Lohnsteuerrichtlinien ebenfalls kein Sachbezug anzusetzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit des Pendlerpauschales, auch wenn dies in der Praxis eher selten vorkommen wird.
Abschreibung
Während die Anschaffungskosten für Anlagevermögen im Normalfall auf die für den Betrieb gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden dürfen, gibt der Gesetzgeber im Fall von Pkw und Kombi abweichend davon die steuerliche Nutzungsdauer mit 8 Jahren vor. Diese Nutzungsdauer von 8 Jahren gilt auch für auschließlich elektrisch betriebene Pkw und Kombi. Für Elektroautos, die ab dem 01.07. 2020 angeschafft werden, ist hingegen gemäß dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 eine degressive Abschreibung möglich.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Michael Koehler unterstützt Sie gerne.
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub