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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
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Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
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Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
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Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
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Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services & Cyber Security
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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International Engagement Management
Als Mitglied des weltweiten Grant Thornton Netzwerks betreuen, managen und koordinieren wir internationale Projekte für unsere Kund:innen. Unser Team umfasst mehrsprachige Expert:innen die über langjährige Erfahrung bei internationalen Aufgaben und Anfragen verfügen und Sie bei Ihren internationalen Projekten unterstützen.
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Turkish Desk
Unser Turkish Desk ist die Anlaufstelle für türkische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich forcieren, aber auch für österreichische Unternehmen, die sich in der Türkei positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind und professionelle Beratung benötigen zählen zu unseren Klienten.
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French Desk
Wir bündeln umfassende Expertise für französische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich wagen wollen ebenso wie für österreichische Unternehmen, die sich in Frankreich positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind, stehen wir beratend zur Seite.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Ein von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichtes Tutorial beantwortet zehn Fragen, die in Bezug auf die ESEF Verordnung (tritt 2020 in Kraft) häufig von Marktteilnehmern an die ESMA bzw. nationale Behörden gestellt werden. Wir haben die Antworten auf diese zehn Fragen für Sie in übersichtlicher Form aufbereitet.
Wer ist vom “European Single Electronic Format” (ESEF Verordnung) betroffen und ab wann?
Die ESEF Verordnung betrifft alle Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind und Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen. Die Fristen zur Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten werden dadurch nicht verändert.
Welches elektronische Format wird durch die ESEF Verordnung festgelegt?
Jahresfinanzberichte sind im xHTML-Format zu veröffentlichen. In IFRS-Konzernabschlüssen sind bestimmte Informationen zusätzlich unter Verwendung von iXBRL zu taggen. Die ESEF Verordnung beschäftigt sich lediglich mit dem Format der Jahresfinanzberichte und enthält entsprechend keinerlei Vorschriften zum Inhalt von Jahresabschlüssen oder anderen Bestandteilen des Jahresfinanzberichts.
Was ist bei der Einreichung von Jahresfinanzberichten zu beachten, die auf Basis der ESEF Verordnung erstellt wurden?
Die in der Transparenzrichtlinie enthaltenen Vorschriften zur Veröffentlichung von Jahresfinanzberichten werden durch die ESEF Verordnung nicht verändert. Jahresfinanzberichte im ESEF Format werden nicht bei der ESMA eingereicht, sondern bei der nach nationalen Gesetzen autorisierten Behörde.
Welche Behörde wird die Einhaltung der in der ESEF Verordnung enthaltenen Vorschriften überwachen?
Die ESEF Verordnung ändert nichts an den Verantwortlichkeiten in Bezug auf Überwachung und Enforcement von vorgeschriebenen Informationen. Die Behörden, die von den Mitgliedstaaten dazu autorisiert wurden, sind auch für die Umsetzung der Vorgaben in der ESEF Verordnung zuständig.
Verlangt die ESEF Verordnung von Emittenten, ihren Jahresfinanzbericht für 2020 im xHTML-Format zu veröffentlichen, auch wenn der enthaltene Jahresabschluss kein IFRS-Konzernabschluss ist?
Ja, alle Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen ihren Jahresfinanzbericht in einem elektronischen Format (xHTML) veröffentlichen.
Verlangt die ESEF Verordnung von Emittenten, ihren Jahresabschluss unter Verwendung von iXBRL zu taggen, auch wenn es sich nicht um IFRS-Konzernabschlüsse handelt?
Nein, Einzelabschlüsse sind nicht zu taggen. Etwaige zusätzliche nationale Anforderungen in Bezug auf das Format von Einzelabschlüssen sind dabei aber im Auge zu behalten.
Sind gemäß der ESEF Verordnung auch Halbjahresfinanzberichte in einem elektronischen Format zu veröffentlichen (xHTML oder xHTML mit iXBRL)?
Nein, die in der Transparenzrichtlinie enthaltenen Vorgaben (Artikel 4 Absatz 7) beziehen sich nur auf Jahresfinanzberichte. Etwaige zusätzliche nationale Anforderungen in Bezug auf das Format von Zwischenberichten sind dabei aber im Auge zu behalten.
Sind die Emittenten dazu verpflichtet, IFRS-Angaben oder -Zahlen außerhalb des Jahresabschlusses gesondert zu kennzeichnen?
Wenn auf IFRS-Angaben oder -Zahlen außerhalb des Jahresabschlusses mittels in ihm enthaltenen Querverweisen referenziert wird, sind diese zu kennzeichnen. Darüber hinaus können IFRS-Angaben oder -Zahlen außerhalb des Jahresabschlusses auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden.
Können die in pdf-Format erstellten Jahresfinanzberichte dazu verwendet werden, den Verpflichtungen des Artikel 4 der Transparenz-Richtlinie nachzukommen?
Nein, nur Jahresfinanzberichte, die basierend auf der ESEF Verordnung erstellt wurden (xHTML oder xHTML mit iXBRL, sofern anwendbar), können verwendet werden.
Können die in den Jahresfinanzberichten enthaltenen Anhangangaben bereits in 2020 und somit vor der ab 2022 bestehenden Verpflichtung zur Kennzeichnung von Textblöcken getagged werden?
Ja, Emittenten können Angaben über die Mindestanforderungen hinaus sowohl in Form von Textblöcken als auch detailliert taggen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.