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5 Schritte zu einer erfolgreichen Unternehmensplanung

In der Praxis stoßen Bewerter immer wieder auf Hindernisse, die aus einer unzureichenden Planungsrechnung resultieren. Vor allem die Forderung des Fachgutachtens KFS/BW 1 nach einer integrierten Planung, die grundsätzlich vom Management des zu bewertenden Unternehmens zu erstellen ist und die die Basis für die Ermittlung des Unternehmenswertes darstellt, ist hierbei mitunter nicht oder nicht vollständig erfüllt. Eine Planung im Sinne des Fachgutachtens setzt sich aus integrierten Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und Finanzplänen zusammen.(1)

Diese Anforderung ist jedoch in der Praxis in vielen Fällen eine in der Umsetzung scheinbar schwierige Vorgabe. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen mit einer kurzen Anleitung für eine erfolgreiche Erstellung von Planungsrechnungen behilflich sein:

1. Die richtige Basis schaffen

Im Rahmen der Erstellung einer Planungsrechnung muss das dafür verantwortliche Management eines Unternehmens darauf achten, dass die getroffenen Annahmen auf fundierten Marktdaten basieren, welche sich in den geplanten Preis- und Mengenentwicklungen der Umsatzplanung widerspiegeln. Die Vergangenheitsdaten des Unternehmens sollten die Entwicklung der Planung untermauern. Üblicherweise sollte eine Planung zu Realpreisen erfolgen, d.h. inflationsbedingte Erlös- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen.

2. Personal- und Kostenplanung

Die geplanten Umsatzerlöse sind darüber hinaus um eine entsprechende Personal- und Kostenplanung, welche den für die zukünftige Leistungserbringung notwendigen Mitteleinsatz abbildet, zu ergänzen.

3. Investitionsplanung

Die geplante Unternehmensentwicklung ist gleichfalls in der Investitionsplanung zu berücksichtigen, um einen entsprechenden Verlauf der Infrastruktur und der Kapazitäten Rechnung zu tragen.

4. Working Capital

Die Planung des Working Capitals sollte die Entwicklung der Planerfolgsrechnung auf Basis von Erfahrungswerten (z.B. Umschlagshäufigkeiten von Vorräten, Außenstandsdauern von Forderungen u.ä.) als auch die Zielsetzungen des Managements darstellen.

5. Finanzierungsplanung

Schlussendlich sind die Plan-Bilanz und Plan-Gewinn- und Verlustrechnung um die Finanzierungsplanung zu ergänzen, welche nicht nur die Mittelzu- und -abflüsse aus dem operativen Geschäft, sondern ebenfalls die Finanzierungspolitik (Rückzahlung von Krediten, Ausschüttungen) abbildet.

Um die Plan-Bilanz und -Gewinn- und Verlustrechnung schlüssig miteinander zu verbinden, muss die Erfolgsrechnung bis zum Bilanzgewinn geplant werden und mit der Veränderung des Eigenkapitals in der Plan-Bilanz korrespondieren. Eine integrierte Cash-Flow-Rechnung stellt hierbei einerseits einen Kontrollschritt zur Verifizierung der Integrität der Gesamtplanung dar und ist andererseits erforderlich, um die aus den übrigen Planungsteilen resultierende Liquiditätsentwicklung zu ermitteln. Auf diese Weise kann eine Geschlossenheit der Planungsrechnungen erreicht werden.

Planungshorizont

Für eine Unternehmensbewertung reicht im Normalfall eine Detailplanung von drei bis fünf Jahren. Jedenfalls sollte der Planungshorizont von seiner Zeitachse so ausgelegt werden, bis davon auszugehen ist, dass allfällige azyklische Einflüsse (bspw. Einmalinvestitionen, Sanierungsaufwendungen, nicht nachhaltige Geschäfte u.ä.) nicht mehr anfallen, da insbesondere bei Annahme eines dauerhaften Fortbestehens für die Ermittlung einer ewigen Rente am Ende des Planungshorizontes ein „ausgewogener“ Normalzustand vorliegen muss. Hierbei bietet der aktuell vorliegende, aber noch nicht beschlossene neue Entwurf des Fachgutachtens eine Erleichterung: Durch die Hinzunahme einer zweiten Planungsphase, einer Grobplanungsphase, können einzelne außerordentliche Umstände, neben einer ansonsten ausgewogenen Unternehmensplanung, berücksichtigt werden.

(1) Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Unternehmensbewertung