Saisonbetriebe laut Auflistung in der ÖNACE 2008 Klassifikation können vorbehaltlich der Zustimmung durch die EU-Kommission eine Beihilfe in Anspruch nehmen.
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Förderbar sind Dienstverhältnisse, die im Zeitraum 3. November 2021 bis zum 12. Dezember 2021 (Oberösterreich bis zum 17. Dezember 2021) ein vollversichertes Dienstverhältnis bei einem Saisonbetrieb beginnen. Das Dienstverhältnis muss länger als einen Kalendermonat bestehen. Der Wohnsitz des Dienstnehmers muss in Österreich liegen. Eine Wiederaufnahme eines bis 25.11.2021 bestehenden Dienstverhältnis ist nicht förderwürdig.

Antragstellungen beim AMS sind voraussichtlich ab 10.01.2022 möglich. Es sollen 65 % des Bruttoentgelts plus 50 % für Lohnnebenkosten gefördert werden. Die Förderdauer beträgt ein volles Kalendermonat und gegebenenfalls der Zeitraum im davor gelegenen Monat, wenn hier das Dienstverhältnis begonnen wurde.

Beispiele:

  • Beispiel 1:
    Das Arbeitsverhältnis beginnt am 25.11.2021; die Förderung endet spätestens am 31.12.2021
  • Beispiel 2:
    Das Arbeitsverhältnis beginnt am 02.12.2021; die Förderung endet spätestens am 31.1.2022
  • Beispiel 3:
    Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.12.2021; die Förderung endet spätestens am 31.12.2021

Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Michael Koehler und Martin Pertl stehen Ihnen gerne zur Verfügung.