Corona-Hilfsmaßnahmen

Kurzarbeit Phase V: Update ab November 2021

By:
insight featured image
Der neue Lockdown bringt Neuerungen der Kurzarbeit mit sich. So soll Unternehmen geholfen werden die Personalkosten zu mindern und Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Hierzu gibt es, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestätigungen, einige Neuerungen und Erleichterungen.

Die Beantragung der Kurzarbeit für Projekte während eines verordneten Betretungsverbots können rückwirkend vier Wochen ab Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden. So soll der nicht geplante Lockdown entschärft werden.

Unternehmen die im Zeitraum zwischen 01.04.2021 und 30.06.2021 (Phase IV) nicht in Kurzarbeit waren, müssen die verpflichtende Beratung beim AMS bei einem Projektbeginn bis 31.01.2022 nicht durchführen.

Besonders (direkt) betroffene Unternehmen können bis 31.03.2022 maximal 100 % Beihilfenhöhe erhalten. Darunter fallen Unternehmen, welche einen Umsatzrückgang von 50 % oder mehr im 3. Quartal 2020 im Vergleich zum 3. Quartal 2019 hatten bzw. von einem Betretungsverbot nach dem 01.07.2021 betroffen sind.

close
ÖNACE 2008 Klassifikationen
  • 45.11-2 Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5t oder weniger

  • 49.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t

  • 45.32 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und –zubehör

  • 45.40 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und –zubehör, Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern

  • 47.19 sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art

  • 47.4 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)

  • 47.5 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)

  • 47.6 Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen)

  • 47.71 Einzelhandel mit Bekleidung

  • 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren

  • 47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemittel

  • 47.76 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemittel, zoologischer Bedarf und lebenden Tieren

  • 47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck

  • 47.78 sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren)

  • 47.79 Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren

  • 47.8 Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten

  • 47.99 sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder Märkten

  • 49.31-2 Autobusliniennahverkehr

  • 49.39-1 Seilbahnen und Lifte

  • 49.39-9 sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. (ohne Seilbahnwirtschaft)

  • 50.3 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt

  • 52.23 Erbringung von sonstigen Leistungen für die Luftfahrt

  • 55 Beherbergung

  • 56 Gaststätten

  • 59.14 Kinos

  • 77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten

  • 79.11 Reisebüros

  • 79.12 Reiseveranstalter

  • 79.90-1 Reise- und Fremdenführer

  • 82.30 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter

  • 85.5 sonstiger Unterricht

  • 86.90-9 sonstiges Gesundheitswesen

  • 90 kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten

  • 91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

  • 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

  • 93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

  • 96.02 Friseur- und Kosmetiksalons

  • 96.04-1 Schlankheits- und Massagezentren

  • 96.04-9 Saunas, Solarien, Dampfbäder etc.

  • 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g.

Unternehmen, die Kurzarbeit nur im Zeitraum des neuen Lockdowns beantragen, oder von einem verordneten Betretungsverbot betroffen sind, müssen die wirtschaftliche Begründung der Kurzarbeit nicht gesondert durch einen Steuerberater bestätigen lassen.

Das AMS hat eine Liste der vom Betretungsverbot betroffenen Unternehmen laut ÖNACE 2008 Klassifikation aufgestellt.

Bei Fragen zur Kurzarbeit unterstützen Sie unsere Experten Michael Koehler und Martin Pertl gerne.

Kurzarbeit Phase V: Update Juli 2021
Kurzarbeit Phase V: Update Juli 2021
Read this article