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Corona-Prämie für 2021

Judith Schützinger
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Mitarbeiter, die aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krisensituation im Kalenderjahr 2021 Außergewöhnliches geleistet haben und dafür von ihren Arbeitgebern extra belohnt werden, sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen – wie schon im Kalenderjahr 2020 – bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 steuerfrei erhalten können.
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Die Zahlungen dürfen üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein und ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19 stehen.

Wurde 2020 eine steuerfreie Zahlung aufgrund dieser Bestimmung ausbezahlt, steht dies einer steuerfreien Auszahlung für 2021 nicht entgegen. Belohnungen, die aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen gezahlt werden, sind nicht steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung soll des Weiteren sein, dass diese Zahlungen bis Februar 2022 geleistet werden.

Diese Bonuszahlung sind bei Erfüllung der Voraussetzungen von sämtlichen Lohnnebenkosten befreit und stellen eine Entlastungsmaßnahme im Rahmen der ökosozialen Steuerreform dar.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Expertin Judith Schützinger gerne zur Verfügung.

Ökosoziale Steuerreform 2022: Maßnahmen vorgestellt
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