-
Konzern- und Jahresabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen, Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS), Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP), Prüfungen von Privatstiftungen
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Ein prüferische Durchsicht oder Review stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung für Halbjahres- oder Quartalsberichte. Sie ist keine Abschlussprüfung, sondern eine kritische Würdigung des Abschlusses auf der Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.
-
Globale Prüfungsmethodologie
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International Ltd.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Komplexe IFRS-Welt ganz einfach: Unsere Expert:innen navigieren Sie durch die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder und unterstützen Sie bei der Integration neuer Bestimmungen in das eigene Rechnungswesen.
-
Sonderprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung bestehen vielfältige Prüfungs- und Beratungsanlässe. Einerseits gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen, andererseits steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beurteilung oder Beratung durch Sachverständige, oder es wird eine besondere Vertraulichkeit gewünscht. Standardlösungen sind hier nicht gefragt.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP, beraten bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen, der Einrichtung von Risikomanagement-Systemen, Risikosteuerung und Risikoberichterstattung uvm.
-
Unternehmensteuern
Vor betrieblichen Grundsatzentscheidungen wie zB zur Optimierung der Unternehmensstruktur oder zur Frage der Vermögensübertragung, erstellt Grant Thornton Austria eine Analyse des Ist-Zustandes, erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die Zielsetzungen und begleitet Sie bei der erfolgreichen Umsetzung.
-
Internationale Steuergestaltung
Österreichische Unternehmen auf internationalem Expansionskurs oder internationale Klienten beim Einstieg in Österreich: Die lokalen Experten von Grant Thornton Unitreu verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in internationalen Steuerfragen, sondern sind durch die Anbindung an Grant Thornton International auch global vernetzt. Ein Fokus der Beratungstätigkeit liegt auf der Verrechnungspreisgestaltung, grenzüberschreitenden Transaktionen und Konzernfinanzierungen sowie Immobilientransaktionen.
-
Verrechnungspreise
Der Fokus unserer Beratungstätigkeit liegt auf Ihrer optimalen Verrechnungspreisgestaltung. Dabei ist es unser Ziel, bereits im Vorfeld einer internationalen Investitions- oder Strukturentscheidung, die Möglichkeiten und Restriktionen zur Gestaltung von Verrechnungspreisen zu überprüfen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
-
Umsatzsteuer
Oftmals laufen Unternehmen dadurch Gefahr, dass die eigentlich kostenneutrale Umsatzsteuer schlussendlich ein wesentlicher Kostenfaktor wird. Hinzu kommt, dass das österreichische Finanzstrafrecht äußerst strenge Strafen vorsieht. Wir von Grant Thornton helfen Ihnen, die Kosten zu minimieren und gleichzeitig ihre Compliance sicherzustellen.
-
Private Wealth
Der Erhalt, die Vermehrung von bestehenden, erwirtschafteten oder geerbten Vermögen sowie die Weitergabe an nächste Generationen, ist oftmals ein komplexes, hochsensibles und emotionales Thema. Unser erfahrenes Private Wealth Team zeichnet sich durch die langjährige und vertrauenswürdige Beratung aus.
-
Immobilienberatung
Besonders in unsicheren Zeiten hat sich die Investition in beständige Werte bewährt. Immobilien gelten seit jeher als sichere Investitionsobjekte und haben insbesondere in den vergangenen Jahren als Wertanlage einen Aufschwung erlebt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie unterschiedlichsten Bereichen als kompetenter Partner unterstützen.
-
Global Mobility Services
Entsendungsmanagement ist eine Aufgabe mit vielen Aspekten und vielen Ansprechpartnern. Für ein erfolgreiches Entsendungsmanagement benötigen Sie nicht nur einen lokalen Steuerberater, sondern ein Netzwerk, das grenzüberschreitend erfolgreich zusammenarbeitet. Grant Thornton verfügt über Mitgliedsfirmen in mehr als 130 Ländern mit Global Mobility Experten, die sich regelmäßig miteinander austauschen.
-
Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für viele Entscheidungen im Unternehmen. Nur wer seine Zahlen übersichtlich aufbereitet und sich einen guten Überblick über sein Unternehmen verschafft, kann Schwachpunkte rechtzeitig erkennen und auf negative Entwicklungen reagieren. Der Einsatz modernster Software (ab sofort BMD) ermöglicht Ihnen jederzeit den Zugriff auf Ihr Zahlenwerk. Digitales Belegwesen und ein Dokumentenmanagementsystem für die Datenarchivierung sind dabei selbstverständlich. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung.
-
Erstellung Jahres- und Konzernabschluss
Je nach Größe Ihres Unternehmens und abhängig von der gewählten Rechtsform sind Sie zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet. Außerdem wollen Anteilseigner, Eigentümer und Management regelmäßig mit Finanzinformationen versorgt werden. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufzeichnungspflichten und gewährleisten damit, dass Sie Gesellschaften, der Bank und anderen Adressaten aussagekräftige und verlässliche Zahlen präsentieren.
-
Payroll Services
Personalverrechnung gehört zu den Themenbereichen, die sich rasant ändern und ständig an Komplexität gewinnen. Hier treffen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und andere Rechtsmaterien aufeinander. Unsere ExpertInnen helfen Ihrem Team, auf dem aktuellen Stand zu bleiben und komplexe Fragestellungen zu lösen. Wir übernehmen aber auch gerne die gesamte Personalverrechnung für Sie.
-
Tax Compliance
Steuerbehörden halten Unternehmer und Freiberufler mit Steuerfragen ständig auf Trab, somit spielen sie eine zentrale Rolle in fast jeder Geschäftsentscheidung. Je nach Bedarf reichen unsere Leistungen von der Erstellung von Steuererklärungen, der Durchführung von Steuerberechnungen mit einer eingehenden Überprüfung der Daten als Bemessungsgrundlage bis hin zur internationalen Tax-Compliance für mehrere Länder.
-
Robotic Process Automation (RPA)
Robotic Process Automation (RPA) ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu verfahren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
-
Unternehmensbewertung
Jeder Bewertungsanlass erfordert ein Verständnis der individuellen Lösungsmöglichkeiten und Kenntnis der gesetzlichen und regulativen Vorgaben. Sie profitieren von unserer langjährigen praktischen Erfahrung und hohen fachlichen Expertise.
-
Forensic Services & Cyber Security
Wenn es um Risken im Geschäft geht, sind unsere Expertinnen und Experten zur Stelle. Wir unterstützen Sie nicht nur in Verdachtsfällen oder bei Streitigkeiten, sondern entwickeln geeignete Strategien im Bereich der Prävention, um Ernstfälle möglichst zu verhindern. Unser Team im Bereich Cyber Security unterstützt Sie dabei, ihre Netzwerke und Anwendungen sicher zu gestalten und ist im Fall eines Sicherheitslecks rasch zur Stelle.
-
Sustainability Services
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt kontinuierlich zu. Dies umfasst die ESG-Faktoren, das heißt Umweltaspekte (Environmental), soziale und arbeitsrechtliche Aspekte (Social) sowie die Governance der Unternehmen und ihrer Lieferkette. Das wirkt sich auch maßgeblich auf das Geschäftsmodell vieler Unternehmen aus. Kunden, Investoren und Marktpartner erwarten, dass Unternehmen die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns kennen.
-
Transaktionsberatung
Nur eine zielgesteuerte und fundierte Beratung hilft, die mit einer solchen Transaktion verbundenen Chancen und Risiken besser beurteilen und quantifizieren zu können. Wir untersuchen für Sie die wirtschaftliche, finanzielle und/oder steuerliche Situation des Zielunternehmens und begleiten und beraten Sie sowohl bei einem Erwerbsvorgang als auch bei einem Verkaufsprozess.
-
Merger & Acquisition
Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Deal. In sämtlichen Phasen einer Unternehmenstransaktion auf Käufer- oder Verkäuferseite gewährleisten wir ein professionelles Transaktionsmanagement.
-
Restrukturierung & Fortbestehens-prognose
Wir unterstützen Sie bei der Erhaltung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch ein vielfältiges Leistungsportfolio: Sanierungsplan und Fortführungsprognosen, Operative Sanierung und Restrukturierung sowie strategische Neuausrichtung, Management Coaching, Financial Turn Around und Valuation Service uvm.
-
IT Audit & Special Attestation
Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung zieht weitreichende Veränderungen in der Geschäftswelt nach sich. Zeitgemäße Rechnungslegung ist ohne komplexe IT-Systeme nicht mehr denkbar. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Risiken für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Daten. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten sind zentrale Sicherheitsanforderungen, die auch in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit von IT-gestützter Rechnungslegung zu erfüllen sind. Unsere IT-Prüfer sind Experten im operativen IT-Betrieb und entwickeln für Sie gezielte Maßnahmen, um Risiken entgegenzuwirken und die Sicherheit und Verlässlichkeit Ihrer IT-Systeme zu überprüfen.
-
Internal Audit
Internal Audit unterstützt Unternehmen und Organisationen beim Erreichen ihrer Ziele, indem die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs-und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.
-
Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Grant Thornton Austria bietet umfassende Leistungen im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens mit einem breiten Kompetenzspektrum von Bankwesen bis hin zu Kommunikation. Kerntätigkeit von Sachverständigen ist die objektive Aufnahme von Befunden und die Erstattung von Gutachten – ungeachtet aller äußeren Umstände. Unsere Experten Gottwald Kranebitter und Georg H. Jeitler stellen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sicher, dass höchste fachliche Standards sowie das Objektivitätsgebot eingehalten werden.
-
Krisenmanagement
In einer akuten Krisensituation müssen in kurzer Zeit professionelle Maßnahmen zur Eindämmung der Krise und zur Umsetzung der behördlichen Auflagen ergriffen werden. Für Organisationen jeder Größe bietet Grant Thornton Austria ein umfassendes Herangehen für erfolgreiches Krisenmanagement.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain als Trägertechnologie für unter anderem Krypto-Währungen und Smart Contracts gewinnt zunehmend an Bedeutung. Grant Thornton Austria bietet umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien und –Geschäftsmodelle. Die Prüfung von Krypto-Währungen und anderen Blockchain-basierten digitalen Assets zeichnet sich durch einen hohen Komplexitätsgrad aus. Dies liegt an der raschen Veränderungen und Volatilität des Marktes, an dem Fehlen von umfassenden Vorschriften über die Krypto-Assets und der Tatsache, dass sich bestimmte Technologien noch in der Entwicklung befinden. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Unternehmen mit unserer Expertise. Insbesondere im Bereich des Nachweises über die Existenz und das Eigentum über digitale Assets bieten wir in Zusammenarbeit mit Grant Thornton Kanada eine exzellente Methodik zur Prüfung digitaler Bestände. Unser Leistungsportfolio umfasst insbesondere: - Abschlussprüfungen von regulierten und nicht-regulierten Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Bestätigungsleistungen über das Vorhandensein, die Bewertung und das Eigentum von Krypto-Assets in definierten Wallets (u.a. unter Anwendung der International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000) - Beratung im Bereich des Aufbaus und der Weiterentwicklung Interner Kontrollsysteme und IT- sowie Cybersecurity-Standards von Unternehmen im Bereich Blockchain / Fintech - Übernahme der internen Auditfunktion (Interne Revision)
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Unternehmen dabei, Wachstumsstrategien für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft zu entwickeln und das Potenzial Ihrer Marke maximal auszuschöpfen. Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie. Sofern Sie als Unternehmen nicht ausschließlich die Strategie der „Kostenführerschaft“ verfolgen, lohnt es sich, über ein eindeutiges leistungsbasiertes Alleinstellungsmerkmal zu verfügen, um am Markt nachhaltig profitabel wachsen zu können. In einer Zeit, in der der Überfluss den Mangel abgelöst hat, wird es für Unternehmen jedoch zunehmend schwieriger, sich von dem Wettbewerb klar abzugrenzen.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
In unserem Update informieren wir Sie über aktuelle Themen und Neuerungen aus dem Bereich Personalverrechnung:
-
Lückenloses Fahrtenbuch zur Ansetzung eines halben Kfz-Bezuges erforderlich
-
Sanktionsfreiheit bei monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung bis 31.03.2020 verlängert
-
Neuorganisation der Gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) ab 01.01.2020
1. Der Papamonat und seine Voraussetzungen
Bisher hatten grundsätzlich nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, Anspruch auf einen Papamonat. Nun sollen alle Väter davon profitieren können und nach der Geburt zusammen mit den gleichzeitig im Mutterschutz befindlichen Müttern bei ihren Neugeborenen zu sein.
Die Neuregelung, die ab 01.09.2019 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass nun alle Väter einen Rechtsanspruch auf eine einmonatige Arbeitsfreistellung nach der Geburt ihres Kindes haben.
Zur Inanspruchnahme müssen folgende Konstellationen gegeben sein:
- Antrag der Arbeitnehmerseite
- Vorhandensein eines gemeinsamen Haushalts mit dem Kind
- Inanspruchnahme bis zum Ablauf der achten (unter Umständen zwölften) Woche nach der Geburt des Kindes
- Maximale Gesamtdauer von einem Monat
Dabei hat der werdende Vater spätestens drei Monate vor dem Geburtstermin seinem Arbeitgeber den voraussichtlichen Beginn der Freistellung mittels Vorankündigung bekanntzugeben bzw. diesen über die tatsächliche Geburt des Kindes unverzüglich zu verständigen (bei errechneten Geburtsterminen in den Monaten September, Oktober und November 2019 darf die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden). Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der endgültige Antrittszeitpunkt mitzuteilen. Die Freistellung selbst beginnt frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Kalendertag.
Der Papamonat ist zudem nicht als Karenz nach dem Väterkarenzgesetz zu bewerten. Somit ist es ausgeschlossen, dass die einmonatige Freistellung auf die Karenz angerechnet werden kann.
Arbeitnehmer, die den Papamonat in Anspruch nehmen, unterliegen einem Kündigungs- und Entlassungsschutz vom Zeitpunkt der Vorankündigung. Dieser beginnt frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und dauert maximal bis zu vier Wochen nach dem Ende der Freistellung.
Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit, währen der der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen muss. Väter können aber den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 22,60 €, also ca 700 € für einen Monat beziehen. Dieser Betrag wird allerdings bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters wieder abgezogen.
2. Lückenloses Fahrtenbuch zur Ansetzung eines halben Kfz-Bezuges erforderlich
Arbeitnehmer, die mit dem Firmenauto jährlich nicht mehr als 6.000 Kilometer privat zurücklegen, zahlen nur für den halben Sachbezug, also für 0,75 bzw. 1 Prozent der Anschaffungskosten (max. 360 Euro bzw. 480 Euro), Steuer. Voraussetzung hierfür ist aber die lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Fahrten in einem Fahrtenbuch.
Ein BFG-Erkenntnis vom 19.08.2019 (BFG RV/2100259/2015) bringt eine Klarstellung, welche Detailangaben ein Fahrtenbuch zu enthalten hat.
Demgemäß kann ein Fahrtenbuch, in dem keine Angaben über die Kunden und nur die Postleitzahlen der Zielorte sowie die Kilometerangaben immer nur auf ganze Zehner oder Hunderter gerundet eingetragen wurden, nicht mit vertretbarem Aufwand auf seine materielle Richtigkeit hin überprüft werden.
Somit kann das tatsächliche Ausmaß der jeweiligen beruflichen und privaten Fahrtstrecken nicht vollständig ermittelt werden und das Fahrtenbuch ist als Nachweis zur Ansetzung des halben Sachbezuges nicht geeignet.
Beispiel Mindestangaben im Fahrtenbuch:
- Tag/Datum
- Beginn der Fahrt (Ort/Adresse, Zeit, KM-Stand)
- Fahrziel (Kunde, Ort/Adresse)
- Ende der Fahrt (Ort/Adresse, Zeit, KM-Stand)
- Gefahrene Kilometer (beruflich, privat)
Strengere Anforderungen an Aufzeichnungsverpflichtung der Arbeitszeiten
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens hat der EuGH (C-55/18, 14.05.2019) weitreichende Aussagen zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit getroffen: Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
In seiner Begründung führt das Gericht die in der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der EU verbrieften Arbeitnehmerrechte „auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“ an, deren Einhaltung ohne Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit nicht gewährleistet werden kann.
Weitläufig referiert das Urteil jene Anforderungen, die im Bereich der Arbeitszeitaufzeichnungen in Österreich ohnehin bereits im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) gelten. Allerdings sind insbesondere leitende Angestellte, Heimarbeiter, Lehr- und Erziehungskräfte (Anmerkung: keine abschließende Auflistung) vom Anwendungsbereich des AZG ausgenommen. Nicht zuletzt können bloße Saldenaufzeichnungen, die bei Home-Office oder im Außendienst nach österreichischem Arbeitszeitrecht bisher zulässig sind, demzufolge EU-Recht widersprechen.
Inwiefern der österreichische Gesetzgeber die derzeitige Gesetzeslage adaptieren wird, ist noch abzuwarten. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten hinsichtlich jedes einzelnen Arbeitnehmers gesondert zu bestrafen sind, wenn durch das Fehlen der Aufzeichnungen die Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit unmöglich oder unzumutbar wird. Dabei können Arbeitgeber mit Geldstrafen von 72 Euro bis 1815 Euro rechnen.
Stundenaufzeichnungen werden ab 01.01.2020 ein Kontrollbestandteil bei Prüfungen durch den Prüfdienst lohabhängigen Abgaben und Beiträge (PLAB).
3. Sanktionsfreiheit bei monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung bis 31.03.2020 verlängert
Mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) kommt es für Dienstgeber, Personalverrechner und Steuerberater zu einer umfassenden Reformierung des Meldesystems.
Gemeldete Daten können mittels mBGM (monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung) nun ausschließlich durch eine Stornomeldung und anschließende Neuübermittlung der korrekten mBGM korrigiert werden.
Nur im Selbstabrechnerverfahren können Berichtigungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Zeitraumes, für den die mBGM gilt, ohne nachteilige Folgen für den Meldepflichtigen - sprich sanktions- und verzugszinsenfrei - vorgenommen werden. Die mBGM für März 2019 kann somit bis 31.03.2020 ohne negative Konsequenzen korrigiert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
4. Neuorganisation der Gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) ab 01.01.2020
Die GPLA ist die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben wie Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag zum FLAG (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), KommSt und Sozialversicherungsbeiträge in einem Prüfvorgang.
Ab dem Jahr 2020 werden demnach die Prüforgane der Finanzämter und Gebietskrankenkassen für die Lohnverrechnung in einer selbständigen Prüforganisation zusammengefasst, dem sogenannten Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB). Der PLAB wird dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) zugeordnet. Durch diese Neustrukturierung erhofft man sich die Abgaben- und Beitragsprüfung effizienter zu gestalten.
5. Sozialversicherungs-Werte 2020
Die wichtigsten Werte für das Jahr 2020 finden Sie
Das e-card Service Entgelt in der Höhe von € 11,95 wurde bereits im November 2019 eingehoben.

Judith Schützinger | Head of Payroll Services
Grant Thornton Austria GmbH
T +43 1 505 4313 2067
M judith.schuetzinger@at.gt.com

Mag. Julia Saric-Bischof | Manager | Steuerberaterin
Grant Thornton Austria GmbH
T +43 1 505 43 13 2069
M julia.saric-bischof@at.gt.com