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Während die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Jahr 2011 ausgesprochene Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage in Fällen der Übertragung ohne Gegenleistung bei der Grundbuchseintragungsgebühr bereits im Jahr 2012 saniert wurde, schöpfte der Gesetzgeber beim Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) die vom VfGH gesetzte Reparaturfrist fast völlig aus – was sich u.a. in verkürzten Begutachtungsfristen niederschlägt.
In dieser Publikation erläutern wir die Auswirkungen des geänderten Grunderwerbsteuergesetzes und geben unsere Empfehlungen ab.
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