Ausgabe
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Thema
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Ausgabe 04-2022
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Klassifizierung von Schulden mit Convenants als kurz- oder langfristig - IASB ändert IAS 1
IAS 1 verlangt von Unternehmen, Schulden als kurzfristig einzustufen, wenn sie die Bezahlung der Schulden innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag nicht vermeiden können. Muss das Unternehmen während diese Zeitraums Covenants erfüllen, kann es fraglich sein, ob die Schulden trotzdem als langfristig einzustufen sind. Verletzt das Unternehmen die Covenants innerhalb des 12-Monats-Zeitraums nach dem Abschlussstichtag, sind die ursprünglich als langfristig klassifizierten Schulden in kurzfristige umzuklassifizieren.
Die mit dem Projekt „Langfristige Schulden mit Covenants (Änderungen an IAS 1)“ eingeführten Änderungen besagen, dass Unternehmen bei der Einstufung der Schulden als kurz- oder langfristig zum Abschlussstichtag keine Covenants berücksichtigen sollen, die in der Zukunft eingehalten werden müssen. Stattdessen hat das Unternehmen Informationen über diese Covenants im Anhang des Abschlusses offenlegen.
Diesen Änderungen sollen den Anleger:innen ermöglichen, das Risiko einer vorzeitigen Rückzahlung solcher Schulden zu verstehen und somit die Informationen über langfristige Schulden zu verbessern.
Die Änderungen sind für jährliche Berichtszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Werden die Änderungen in einer früheren Periode angewandt, so ist dies anzugeben. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens entspricht jenem, für das Projekt Änderungen zu IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig", das im Jahr 2020 veröffentlicht wurde.
Unsere Meinung:
Grant Thornton begrüßt, dass sich der IASB mit Frage zu diesem Thema befasst, da dadurch auf Rückmeldungen von Anwender:innen eingegangen wird, die sich aus der vorzeitigen Anwendung der Änderungen an IAS 1 „Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig“ ergeben haben.
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Ausgabe 03-2022 |
IASB ändert die Anforderungen für Sale-and-leaseback-Transaktionen
Der IASB hat in IFRS 16 zusätzliche Leitlinien für die Bilanzierung von Sale-and-leaseback-Transaktionen veröffentlicht. Zuvor enthielt IFRS 16 nur Leitlinien zur Bilanzierung von Sale-and-leaseback-Transaktionen zum Zeitpunkt der Transaktion selbst. Der Standard schreibt jedoch keine spätere Bilanzierung vor, wenn die Sale-and-Lease-Back-Transaktion nach diesem Datum ausgewiesen wird.
Wenn die Zahlungen variable Leasingzahlungen beinhalten, besteht daher ohne weitere Anforderungen das Risiko, dass eine Modifizierung oder Änderung der Leaseback-Laufzeit dazu führen könnte, dass der Verkäufer-Leasingnehmer einen Gewinn aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erkennt, obwohl keine Transaktion oder kein Ereignis vorliegt eingetreten wäre, um zu diesem Gewinn zu führen.
Daher beschloss das IASB, IFRS 16 um Anforderungen an die Folgebewertung von Sale-and-leaseback-Transaktionen zu ergänzen.
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen anzuwenden, wobei auch eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Werden die Änderungen in einer früheren Periode angewandt, so ist dies anzugeben.
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Ausgabe 02-2022 |
Die Türkei sollte nun als Hochinflationsland betrachtet werden
In der Türkei herrschen wirtschaftliche Bedingungen, die von den berichterstattenden Unternehmen in diesem Land die Erfüllung der Anforderungen, die in IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" dargelegt sind, erfordern. In Anbetracht dessen erwarten wir, dass Unternehmen, die am 30. Juni 2022 oder danach zur Zwischen- oder Jahresberichterstattung verpflichtet sind, diesen Standard in ihren Abschlüssen berücksichtigen.
Die Einbeziehung der Türkei bedeutet, dass es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Publikation nun elf Länder weltweit gibt, in denen IAS 29 angewendet werden sollte, wenn Unternehmen erklären, dass ihr Abschluss in Einklang mit den IFRS steht. Diese Länder sind: Argentinien, Iran, Libanon, Südsudan, Sudan, Surinam, Syrien, Türkei, Venezuela, Jemen und Zimbabwe.
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Ausgabe 01-2022
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Auswirkungen des Konflikts in der Ukraine auf die Rechnungslegung.
Angesichts des jüngsten Konflikts in der Ukraine, einschließlich der Verhängung weitreichender Sanktionen gegen bestimmte russische Unternehmen und Personen, müssen Unternehmen die Auswirkungen dieser Situation auf ihre Rechnungslegung sorgfältig prüfen. Dieser IFRS Alert befasst sich mit den Auswirkungen des Konflikts auf die Rechnungslegung zum 31. Dezember 2021 und nachfolgenden Jahresabschlüssen sowie mit dessen Bedeutung für die Beurteilung der Unternehmensfortführung.
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Ausgabe 07-2021
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IASB bietet Versicherern, die IFRS 17 anwenden, eine Übergangsoption
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat eine eng gefasste Änderung der Übergangsvorschriften zu IFRS 17 "Versicherungsverträge" veröffentlicht, die Versicherungsunternehmen eine Option bietet, um den Nutzen der Informationen für Investoren im Zuge der Erstanwendung des neuen Standards zu verbessern.
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Ausgabe 06-2021
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IFRS-Foundation gibt Gründung des International Sustainability Standards Boards (ISSB) bekannt.
Die IFRS-Foundation hat drei Maßnahmen angekündigt, um die globalen Finanzmärkte mit qualitativ hochwertigen Angaben zu Klima- und anderen Nachhaltigkeitsthemen zu unterstützen:
- Gründung des neuen International Sustainability Standards Board (ISSB)
- Zusammenführung des Climate Disclosure Standards Board (CDSB) und der Value Reporting Foundation (VRF - das Integrated Reporting Framework und die SASB-Standards) bis Juni 2022, und
- Veröffentlichung eines Standard-Prototyps für Klima- und allgemeine Offenlegungsanforderungen, der von der Technical Readiness Working Group (TRWG) entwickelt wurde.
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Ausgabe
05-2021
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Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat "Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen" (Änderungen an IAS 12) veröffentlicht.
Die Änderungen sehen vor, dass ein Unternehmen latente Steuern auf bestimmte Geschäftsfälle (z. B. Leasingverhältnisse und Entsorgungsverpflichtungen) bilanziert, die beim erstmaligen Ansatz zu gleichen Beträgen an zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen führen.
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Ausgabe
04-2021
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IASB verlängert Erleichterungsvorschriften für COVID-19-bezogene Mietkonzessionen
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Verlängerung des Anwendungszeitraums der im letzten Jahr vorgenommenen Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse (Erleichterungsvorschriften für COVID-19-bezogene Mietkonzessionen) veröffentlicht. Diese Verlängerung gilt für ein Jahr, sodass sich der Anwendungszeitraum der Erleichterungsvorschriften nun bis zum 30. Juni 2022 erstreckt.
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Ausgabe
03-2021
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Die IFRS Stiftung kündigt nächste Schritte zum Thema Nachhaltigkeit an
Die IFRS Stiftung hat bestätigt, dass es einen dringenden Bedarf an globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt. Vor diesem Hintergrund setzen die Mitglieder ihre Arbeit an der Einrichtung eines internationalen Gremiums für Nachhaltigkeitsberichtsstandards innerhalb der bestehenden Struktur der Stiftung fort.
Es ist beabsichtigt, dass die Mitglieder bis Ende September 2021 einen endgültigen Vorschlag (einschließlich einer Roadmap mit Zeitplan) vorlegen, der möglicherweise zu einer Ankündigung der Einrichtung eines Gremiums für Nachhaltigkeitsstandards auf der Sitzung der UN-Klimakonferenz COP26 im November 2021 führt.
Dieser Alert umreißt die Ansichten der Stiftung über die strategische Ausrichtung ihres neuen Gremiums und ihre beabsichtigten nächsten Schritte.
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Ausgabe
02-2021
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Brexit – Accounting for the impact on current and deferred tax
Für Unternehmen mit Betrieben im Vereinigten Königreich (UK) und in der EU wird die Ermittlung der ertragsteuerlichen Auswirkungen des Brexits einige wesentliche Ermessensentscheidungen erfordern.
Diese Ermessensentscheidungen sollten auf der Grundlage der Fakten und Umstände des berichtenden Unternehmens unter Zugrundelegung der zum 31. Dezember 2020 in geltenden Steuergesetze und -vorschriften getroffen werden, da etwaige künftige Änderungen der Steuergesetze, die ein Tätigwerden des Gesetzgebers erfordern, nicht berücksichtigt werden können.
Zum Jahresende ist aber zu beachten, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs zur Änderung seines steuerlichen Status führen kann, wodurch andere bestehende Steuervorschriften zur Anwendung kommen, die wiederum Auswirkungen auf bestehende laufende und latente Steuersalden haben können.
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Ausgabe 01-2021
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Exposure Draft – Regulatory Assets and Regulatory Liabilities
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat kürzlich den Exposure Draft "Regulatory Assets and Regulatory Liabilities" veröffentlicht. Dieser enthält den Vorschlag, IFRS 14 "Regulatorische Abgrenzungsposten" zu ersetzen und verlangt, dass Unternehmen, die einer Tarifregulierung unterliegen, ihren Investoren bessere Informationen über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen.
Die vorgeschlagenen Regelungen sehen unter anderem den gesonderten Ausweis von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz sowie von damit verbundenen regulatorischen Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung vor.
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Ausgabe
11-2020
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Discussion paper ‘Business Combinations under Common Control’
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat das Diskussionspapier DP/2020/2 "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle" zu möglichen Rechnungslegungsbestimmungen für solche Transaktionen zur öffentlichen Diskussion herausgegeben.
Bei "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (BCUCC)" handelt es sich um Akquisitionen, an denen die sich zusammenschließenden Unternehmen oder Geschäftsbetriebe sowohl vor als auch nach dem Zusammenschluss von derselben Partei beherrscht werden.
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Ausgabe
10-2020
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IAS 29 ‘Financial Reporting in Hyperinflationary Economies’
IAS 29 "Rechnungslegung in hyperinflationären Volkswirtschaften" regelt, dass die Jahresabschlüsse aller Unternehmen, deren funktionale Währung die Währung einer hochinflationären Wirtschaft ist, um Änderungen in der allgemeinen Kaufkraft dieser Währung anzupassen sind, um die Aussagekraft der bereitgestellten Finanzinformationen zu verbessern.
Nach unserer Ansicht ist IAS 29 bis auf weiteres von Unternehmen anzuwenden, deren funktionale Währung die Währung der folgenden Staaten ist:
- Argentinien
- Iran
- Libanon
- Sudan (und Südsudan)
- Venezuela
- Simbabwe
Iran und Libanon müssen IAS 29 zum ersten Mal im Jahr 2020 anwenden.
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Ausgabe
09-2020
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IASB issues Interest Rate Benchmark Reform Phase 2
Als Antwort auf die laufende Reform der Referenzzinssätze hat das International Accounting Standards Board (IASB) seinen Änderungsstandard zum Projekt „Referenzzinssatz Reform Phase 2“ veröffentlicht, der Anpassungen in IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 vorsieht. Diese Änderungen sollen die Anwender dabei unterstützen, den Investoren nützliche Informationen zu den Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Abschlüsse zur Verfügung zu stellen.
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Ausgabe 08 - 2020
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IASB defers the effective date of the IAS 1 Amendments
Die Änderung von IAS 1 mit dem Titel "Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig", die im Januar 2020 veröffentlicht wurde, soll klarstellen, unter welchen Voraussetzungen Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig einzuordnen sind. Die Änderungen sollten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, in Kraft treten. Infolge der COVID-19-Pandemie hat das IASB beschlossen, den Unternehmen mehr Zeit einzuräumen, um daraus allenfalls resultierende Klassifizierungsänderungen umzusetzen. Daher werden die Änderungen nun erst ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.
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Ausgabe 07 - 2020
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Amendments to IFRS 17 and IFRS 4
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat Änderungen zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' herausgegeben. Ziel der Änderungen ist es, auf die von Interessengruppen geäußerten Bedenken einzugehen und Unternehmen den Übergang und die Umsetzung des Standards zu erleichtern.
Das IASB hat auch eine Änderung zum früheren, aktuell noch geltenden, Versicherungsstandards IFRS 4, mit dem Titel "Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)" veröffentlicht. Damit wird die bisher geltende Ausnahme bis zum Inkrafttreten des neuen IFRS 17 verlängert, und Unternehmen ermöglicht, IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS 17 „Versicherungsverträge“ im gleichen Geschäftsjahr erstmalig anzuwenden.
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Ausgabe 06 - 2020
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Relief for lessees accounting for rent concessions during the COVID-19 pandemic
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Änderung zu IFRS 16 im Zusammenhang mit "COVID-19-bedingten Mietzugeständnissen“ die dem Leasingnehmer vom Leasinggeber gewährt werden, veröffentlicht. Konkret geht es um eine Anwendungsvereinfachung für den Leasingnehmer in Bezug auf die Frage, ob COVID-19 bedingte Mietzugeständnisse nach den Bestimmungen über Mietvertragsänderungen zu bilanzieren sind. Sollte der Leasingnehmer diese Vereinfachung anwenden, ist dies nicht erforderlich. Für Leasinggeber gibt es keine Änderungen.
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Ausgabe 05 - 2020
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IASB issues four narrow-scope amendments to IFRS Standards
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Reihe von geringfügigen Änderungen an bestehenden IFRS-Standards herausgegeben.
Diese betreffen die folgenden drei Standards:
- IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf das Rahmenkonzept
- IAS 16 Sachanlagen: Erlöse vor beabsichtigter Nutzung
- IAS 37 Rückstellungen: Belastende Verträge - Kosten für die Vertragserfüllung
Außerdem werden die vom IASB vorgenommenen Verbesserungen zu folgenden vier Standards dargestellt:
- IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards:
- IFRS 9 Finanzinstrumente
- IFRS 16 Leasing - Erläuternde Beispiele
- IAS 41 Landwirtschaft
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Ausgabe 04 - 2020
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IASB proposes relief for rent concessions during the COVID-19 pandemic
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Standardentwurf "COVID-19-Related Rent Concessions - Proposed amendment to IFRS 16" veröffentlicht. Dieser enthält einen Vorschlag, der es Leasingnehmern als praktischer Behelf erlaubt, nicht zu beurteilen, ob bestimmte COVID-19-Mietzugeständnisse eine Mietvertragsänderung darstellen. Diese werden stattdessen so bilanziert, als wären sie keine Mietvertragsänderung.
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