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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Buchhaltung und Finanzbuchhaltung
Um als zukunftsorientiertes Unternehmen erfolgreich zu sein, sind eine effektive Buchhaltung und Finanzbuchhaltung unabdinglich. Um den größten Nutzen aus diesem Bereich Ihres Unternehmens zu ziehen, stehen wir hinter Ihnen.
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Jahres- und Konzernabschlusserstellung
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und der von Ihnen gewählten Rechtsform, sind Sie zur Jahresabschlussaufstellung verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten.
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Payroll Services
Personalverrechnungsthemen ändern sich rasant und gewinnen zunehmen an Komplexität. Unser Leistungsangebot reicht von der termingetreuen Abwicklung der gesamten Personalverrechnung bis hin zu rechtlichen Einzelauskünften.
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Tax Compliance
Bei zahlreichen Geschäftsentscheidung sind steuerliche Aspekte zu beachten. Wir unterstützen bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Berechnung der vorläufigen Steuer, und der Prüfung von Steuerbescheiden.
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Robotic Process Automation
Wir helfen Ihnen mit unserem Robotic Process Automation Service, Ihre Prozesse zu automatisieren und somit effizienter und kostengünstiger zu agieren, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung und Erhöhung der Kundenzufriedenheit.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services & Cyber Security
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigen-Leistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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International Engagement Management
Als Mitglied des weltweiten Grant Thornton Netzwerks betreuen, managen und koordinieren wir internationale Projekte für unsere Kund:innen. Unser Team umfasst mehrsprachige Expert:innen die über langjährige Erfahrung bei internationalen Aufgaben und Anfragen verfügen und Sie bei Ihren internationalen Projekten unterstützen.
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Turkish Desk
Unser Turkish Desk ist die Anlaufstelle für türkische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich forcieren, aber auch für österreichische Unternehmen, die sich in der Türkei positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind und professionelle Beratung benötigen zählen zu unseren Klienten.
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French Desk
Wir bündeln umfassende Expertise für französische Unternehmen, die den Markteintritt in Österreich wagen wollen ebenso wie für österreichische Unternehmen, die sich in Frankreich positionieren wollen. Auch Unternehmen, die bereits auf beiden Märkten aktiv sind, stehen wir beratend zur Seite.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Österreich nimmt nationale Gesetzesbestimmungen zurück, die über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen (sog. „Gold Plating“). Ein erster Schritt in diese Richtung ist das Anti-Gold-Plating-Gesetz.
Das Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019 wurde mit dem Bundesgesetzblatt I Nr. 46/2019 veröffentlicht. Mit der Sammelnovelle werden das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und 10 weitere Gesetze geändert. Ziel der Novellierung ist es, Regelungen, die über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinausgehen, zurückzufahren.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Änderungen, die sich direkt auf die Bilanzierung auswirken:
Erweiterung der Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit:
Die bisherige Beschränkung der Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes auf „Darstellung“ und „Offenlegung“ (§ 196a Abs. 2 UGB) wird aufgehoben. Somit ist der Grundsatz der Wesentlichkeit nunmehr auch auf „Ansatz“, „Bewertung“ und „Konsolidierung“ anwendbar. Eine Legaldefinition, was unter dem Begriff „wesentlich“ zu verstehen ist, findet sich unverändert in § 189a Z 10 UGB.
Zurück zur alten Rechtslage bei der Folgebewertung von Anlage- und Umlaufvermögen:
Hinsichtlich der Folgebewertung von Anlage- und Umlaufvermögen (gem. §§ 204 Abs. 2 und 2017 UGB) wird wieder auf die Rechtslage vor der Einführung des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) zurückgegriffen.
Wenn kein Börsenkurs oder Marktpreis festgestellt werden kann, ist der einfacher zu ermittelnde beizulegende Wert zur Bewertung von Finanzanlagen heranzuziehen. Der beizulegende Wert ist jener Wert, der den Nutzungswert für das Unternehmen darstellt. Bei Wertpapieren mit Börsenkursen bleibt es dabei, dass der Börsenkurs den beizulegenden Wert darstellt.
Alternative bei der Bewertung von Personalrückstellungen:
Bei Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgeldzusagen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen (gemäß § 211 Abs. 1 UGB) ist nunmehr explizit auch eine finanzmathematische Bewertung zulässig, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen. Solche Bedenken können sich beispielweise dann ergeben, wenn aufgrund einer großen Anzahl von Mitarbeitern und/oder einer starken Fluktuation eine finanzmathematische Berechnung die Risiken für den voraussichtlich zu leistenden Betrag nicht hinreichend berücksichtigt und dieser Fehlbetrag außerdem wesentlich ist.
Ein freies Wahlrecht zwischen versicherungsmathematischer und finanzmathematischer Berechnung wird mit dieser Maßnahme aber nicht eröffnet. Die Stellungnahme 27 des AFRAC hat hier schon nach bisher geltendem Recht (RÄG 2014) eine finanzmathematische Berechnung als zulässig angesehen.
Hinweis! Die Pensionsrückstellungen sind unverändert nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln.
Offenlegung der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften:
Kleinstkapitalgesellschaften haben wirklich nur die Bilanz einzureichen. Zur Rechtssicherheit wird in § 278 UGB nunmehr gesetzlich festgelegt, dass Kleinstkapitalgesellschaften– wie bereits bisher in der Formbl.-V vorgesehen – nur die Bilanz und nicht auch die Angaben nach § 242 Abs. 1 UGB (bspw. Gesamtbetrag der Haftungsverhältnisse nach § 199 UGB, an Vorstand und Aufsichtsrat gewährte Vorschüsse und Kredite) unter der Bilanz einreichen müssen.
Achtung: Die geänderten Bestimmungen treten mit 1. Juli 2019 in Kraft und sind erstmalig auf Unterlagen der Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Wolfgang Laserer unterstützt Sie gerne.