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Verschärfte Durchsetzung der Beitragspflicht
Verschärfte Durchsetzung der Beitragspflicht für Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer Hintergrund Durch die höchstgerichtliche Judikatur langjährig bestätigt wird für GSVG-versicherte geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften in § 25 GSVG normiert, dass sowohl die Einkünfte als Geschäftsführer als auch die Einkünfte als Gesellschafter die Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung bilden. Waren bisher aufgrund der Datenlage die Möglichkeiten der Sozialversicherungsträger auf Einzelnachforschungen zu solchen Sachverhalten beschränkt, ist nun ab 2016 eine effektivere Durchsetzung geplant. Zur Umsetzung ist die Erweiterung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung um Informationen zur Ausschüttung an Geschäftsführer vorgesehen, damit entsprechende Daten an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet werden können. Was bedeutet das für Sie?