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Hinweisgebersysteme / Whistleblower

Whistleblower-Systeme oder sogenannte Hinweisgebersysteme stellen integralen Teil eines umfassenden Compliance-Managements dar und verhindern, dass etwaige Probleme in Ihrer Unternehmensstruktur in den Medien landen.

Durch das am 1. Februar 2023 beschlossene HinweisgeberInnenschutzgesetz werden alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, Hinweisgebersysteme zu betreiben.

Ein Hinweisgebersystem erfordert nicht nur elektronische Lösungen, sondern auch den Aufbau kompetenter interner Compliance-Strukturen. Wir unterstützen Sie nicht nur in der Auswahl geeigneter elektronischer Meldesysteme, sondern begleiten Sie mit kompetenten Compliance- und Kommunikationsfachleuten im Aufbau der entsprechenden Abteilung, der Anpassung Ihrer Unternehmenskultur und im kompletten Einführungsprozess.

Auch für den laufenden Betrieb bieten wir umfassende Unterstützungs- und Outsourcing-Leistungen an: Unser Team im Bereich Forensic & Compliance steht als "second opinion"-Instanz zur Verfügung oder übernimmt ihr gesamtes Whistleblower-Management, was vor allem für kleinere Organisationen vorteilhaft sein kann.

Ansprechpartner

Georg H. Jeitler

Partner | Allg. beeideter u. gerichtl. zertif. Sachverständiger

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Whistleblower

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