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Aufhebung des Steuerabkommens Österreich - Schweiz

Nach Unterzeichnung des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Schweiz und der EU haben sich Österreich und die Schweiz auf den ersatzlosen Entfall des Steuerabkommens ab 1. Jänner 2017 geeinigt.

Am 12. Oktober 2016 hat der österreichische Ministerrat beschlossen, das Abkommen über die Aufhebung des Steuerabkommens mit der Schweiz zu unterfertigen. Dieses sieht den ersatzlosen Entfall des Steuerabkommen ab dem 1. Jänner 2017 sowie den Eintritt der Meldepflicht von in der Schweiz erzielten Kapitaleinkünften von in Österreich steuerlich ansässigen Personen nach den Vorschriften des Automatischen Informationsaustausches vor.

Der Abkommensentwurf sieht weiters vor, dass ab dem 1. Jänner 2017 zwischen Österreich und der Schweiz steuerliche Gruppenanfragen möglich sein sollen. Diese Gruppenanfragen können ua faktenbasierte relevante Verhaltensmuster – ohne Nennung von konkreten Namen und / oder Konten - zum Gegenstand haben, die vor dem Hintergrund des geplanten Übergangs vom Steuerabkommen auf den Automatischen Informationsaustausch darauf abzielen, die Unterschiede im Anwendungsbereich des Steuerabkommens und des Automatischen Informationsaustausch auszunutzen und dadurch die steuerlichen Vorschriften im ersuchenden Staat zu verletzen. Die Reichweite und insbesondere die diesbezügliche Reaktion der Schweizer Finanzbehörden wird abzuwarten sein.

Autor: Mag. Richard Prendinger, Steuerberater

richard.prendinger@at.gt.com