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Neuerungen im AVRAG: Das ist ab sofort bei Dienstverträgen und Dienstzetteln zu beachten
Mit 28. März 2024 sind wichtige Änderungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in Kraft getreten, die sowohl Dienstgeber:innen als auch Dienstnehmer:innen direkt betreffen. Dienstverträge und Dienstzettel, die ab dem 28. März 2024 abgeschlossen werden, müssen einige zusätzliche Angaben beinhalten. Lesen Sie in diesem Beitrag alle wichtigen Details.