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Die von der EU im Oktober 2019 beschlossene Whistleblower-Richtlinie stellt Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern vor neue Herausforderungen.

Diese müssen eine sichere Möglichkeit schaffen, damit Beschäftigte Rechtsverstöße vertraulich melden können, also ein Hinweisgebersystem (Whistleblower-System) einführen. Zudem muss sichergestellt werden, dass diese Eingaben zeitnah bearbeitet werden. Konkret zur Umsetzung verpflichtet sind:

  • Unternehmen und Organisationen mit 50 oder mehr MitarbeiterInnen im privaten und öffentlichen Bereich.
  • Unternehmen bestimmter Brachen (Finanzdienstleistungsbranche).
  • Gemeinden mit 10.000 oder mehr EinwohnerInnen.

Stellt die Whistleblower-Richtlinie eine Gefahr für die bestehende Unternehmenskultur dar? Oder ist die Richtlinie eher eine Chance, möglichen Rechtsverstößen intern nachgehen zu können, bevor es zu behördlichen Ermittlungen kommt?

Neben diesen Fragen erläutern die beiden Experten und Mag. Georg H. Jeitler, BA MBA, anhand von Beispielen und konkreten Praxistipps wie Sie ein Hinweisgebersystem einführen können und wie dieses auch gelebt werden kann. In der anschließenden Diskussionsrunde ist Platz für Ihre Fragen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Gerne dürfen Sie die Einladung an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeben. Aufgrund des begrenzten Teilnehmerkontingentes bitten wir um baldige Anmeldung unter office1100@at.gt.com.

Vortragende
Dr. Cornelius Granig Senior Advisor | Compliance Technology
Mag. Georg H. Jeitler, BA MBA Partner | Gerichtssachverständiger

Grant Thornton Austria
  • 27. Februar 2020
  • 08.30 Uhr bis 10.30 Uhr
  • Grant Thornton Austria
  • Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 13 / Top 4
  • 1100 Wien
Tel: +43 1 505 4313 Contact: