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Datum: 17.09.2020 | 09-10:30 Uhr
Die von der EU im Oktober 2019 beschlossene Whistleblower-Richtlinie stellt Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern vor neue Herausforderungen. Diese müssen eine sichere Möglichkeit schaffen, damit Beschäftigte Rechtsverstöße vertraulich melden können, also ein Hinweisgebersystem / Whistleblower-System einführen. Zudem muss sichergestellt werden, dass diese Eingaben zeitnah bearbeitet werden.
Konkret zur Umsetzung verpflichtet sind:
- Unternehmen und Organisationen mit 50 oder mehr MitarbeiterInnen im privaten und öffentlichen Bereich.
- Unternehmen bestimmter Branchen (Finanzdienstleistungsbranche).
- Gemeinden mit 10.000 oder mehr EinwohnerInnen.
Stellt die Whistleblower-Richtlinie eine Gefahr für die bestehende Unternehmenskultur dar? Oder ist die Richtlinie eher eine Chance, möglichen Rechtsverstößen intern nachgehen zu können, bevor es zu behördlichen Ermittlungen kommt?
Das von Grant Thornton Austria freut sich auf Ihre Teilnahme!
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