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Blog.Rechnungslegung.

Neue Größenklassen ab 2016 (RÄG)

Einzelabschluss

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 sieht ab 1.1.2016 bei den Größenklassen für Kapitalgesellschaften (§221 UGB) die inflationsbedingte Aufrundung der Schwellenwerte der drei derzeit bestehenden Größenklassen sowie die Einführung einer neuen Größenklasse „Kleinstkapitalgesellschaft“ vor. Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten weiterhin ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten beziehungsweise nicht mehr überschritten wurden. 

  Kleinstkapitalgesellschaft §221 (1a) UGB* ab 1.1.2016 Kleine Kapitalgesellschaft   §221 (1) UGB Mittelgroße Kapitalgesellschaft   §221(2) UGB Große Kapitalgesellschaft**  §221(3) UGB
Bilanzsumme (ab 1.1.2016)  ≤  € 350.000  ≤ € 5 Mio  ≤ € 20 Mio  > € 20 Mio
derzeit  -  ≤ € 4,84 Mio  ≤ € 19,25 Mio  > € 19,25
Umsatzerlöse (ab 1.1.2016)  ≤ € 700.000  ≤ € 10 Mio  ≤ € 40 Mio  > € 40 Mio
derzeit  -  ≤ € 9,68 Mio  ≤ € 38,5 Mio  > € 38,5 Mio
Durchschnittliche AN (unverändert)  ≤ 10   ≤ 50   ≤ 250   ≤ 250

*  ausgenommen Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften
**Unternehmen von öffentlichem Interesse gelten immer als groß

Achtung:

Für die Anwendung der neuen Schwellenwerte liegen die Beobachtungszeiträume schon vor dem Jahr 2016 (d.h. 2015 und 2014), somit sind die neuen Größenklassen bereits erstmals auf Geschäftsjahr 2016 anzuwenden.

Zu beachten ist, dass Aktiengesellschaften, die Mutterunternehmen sind, zur Bestimmung der Größenklasse für den Einzelabschluss die Schwellenwerte auf aggregierter oder konsolidierter Basis zu berechnen haben.

Weiters gilt zu erwähnen, dass bei Um- und Neugründungen die Rechtsfolgen der Größenklasse bereits am ersten Abschlussstichtag nach der Um- oder Neugründung eintreten.

 Konzernabschluss

Mit Stichtag 20.07.2015 wurden die Schwellenwerte für die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses angehoben (§246 UGB):

  Bruttomethode (summiert) Nettomethode (konsolidiert)
Bilanzsumme (ab 20.07.2015) ≤  € 24 Mio ≤  € 20 Mio
vor 20.07.2015 ≤  € 21 Mio ≤  € 17,5 Mio
Umsatzerlöse (ab 20.07.2015) ≤  € 48 Mio ≤  € 40 Mio
vor 20.07.2015 ≤  € 42 Mio ≤  € 35 Mio
Durchschnittliche AN (unverändert) 250 250

Am Abschlusstag müssen zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zutreffen, damit man zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls die sich ändernden Anhangs- und Offenlegungspflichten. Ihr Grant Thornton Berater berät Sie gerne maßgeschneidert. 

Autorin:

Svetlana Gradwohl, B.Sc.
Assurance