Corona
Verlustersatz III und Ausfallsbonus III: Spätantragsrichtlinie für Sanierung veröffentlicht
Zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-Pandemie standen Unternehmen für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 die Hilfsinstrumente Verlustersatz III sowie Ausfallsbonus III zur Verfügung. Die nationalen Förderrichtlinien sahen Antragsfristen auch nach dem 30. Juni 2022 vor, was nicht im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht stand.