Wirtschaftsprüfung


Grant Thornton Unitreu verfolgt einen strikten Qualitätskurs, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihr Testat zu rechtfertigen. Als Mitglied von Grant Thornton International besteht die Verpflichtung, die Grundsätze des IESBA Code of Ethics und der ISA einzuhalten. Demnach entsprechen sämtliche Prüfungen den Vorgaben der nationalen und internationalen Prüfungsrichtlinien.


GTI Horizon™ – weltweit einheitlicher Prüfungsansatz
GTI Horizon™ ist der weltweit einheitliche, geschäftsprozess- und risikoorientierte Prüfungsansatz von Grant Thornton International. Dieser garantiert, dass bei internationalen Konzernprüfungen der Konzernprüfer und die Einzelabschlussprüfer in den verschiedenen Ländern die gleiche Sprache sprechen, über Sprachbarrieren hinweg. Die international einheitliche Prüfungssoftware Grant Thornton Voyager™ unterstützt dabei die methodische Zusammenarbeit und durchgängige Qualitätssicherung bei internationalen Konzernabschlussprüfungen. GTI Horizon™ beruht auf den International Standards on Auditing. Sowohl die Methodik als auch die Software werden laufend überprüft und weiterentwickelt.


Objektivität, hohe fachliche Qualifikation und jahrzehntelange Erfahrung hat in der Wirtschaftsprüfung oberste Priorität. Der persönliche Faktor, das persönliche Gespräch mit Klienten ist und bleibt oberstes Credo.


Die Prüfungstätigkeit von Grant Thornton Unitreu umfasst folgende Gebiete:

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfungen von Jahresabschlüssen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS)
  • Prüfungen gemäß US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP)
  • Prüfungen von Privatstiftungen
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Im Bereich der gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen verfügt Grant Thornton Unitreu über große Erfahrung und ein breites Fachwissen und bietet folgende Prüfungsleistungen an:

  • Prüfungen und Reviews von Zwischenabschlüssen börsennotierter Gesellschaften
  • Prospektprüfungen und aktienrechtliche Sonderprüfungen
  • Prüfungen nach dem Bankwesen- und Wertpapieraufsichtsgesetz
  • Gründungs- und Einlagenprüfung bei Kapitalgesellschaften
  • Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfung, Restvermögensprüfung
  • Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) und SOX-Prüfungen
  • IT-Systemprüfungen mit den Schwerpunkten Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit
  • Qualitätsprüfungen nach dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG)
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Prüfungsnahe Beratungsleistungen bauen auf der Erfahrung und dem Fachwissen des Abschlussprüfers auf und umfassen:

  • Unterstützung bei der Umstellung der Abschlüsse nach UGB auf IFRS oder US-GAAP
  • Beratung bei Konsolidierungen und der Erstellung von Konzernabschlüssen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Bilanzierungshandbüchern (Accounting Manuals)
  • Vorbereitung der Rechnungswesen-Mitarbeiter auf eine Abschlussprüfung
  • Einrichtung von Risikomanagement-Systemen
  • Risikosteuerung und Risikoberichterstattung
  • Erstellung des Risikohandbuchs sowie laufende Überwachung des Risikoprozesses
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Corporate Governance Berichtes

Aus Gründen der Unabhängigkeit und Unvereinbarkeit dürfen diese prüfungsnahen Beratungsleistungen nicht gemeinsam mit Prüfungsleistungen für denselben Klienten erbracht werden. Diese sind auch nicht unmittelbar mit der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit von Jahresabschlüssen verbunden.

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